Amtsgericht Broacker

Das Amtsgericht Broacker war ein von 1867 bis 1871 bestehendes preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der heute dänischen Stadt Broager (deutsch Broacker).

Nach der im Deutschen Krieg 1866 erfolgten preußischen Annexion des Herzogtums Schleswig wurden dort wie auch im Herzogtum Holstein am 1. September 1867 Rechtspflege und Verwaltung völlig getrennt.[1] Im Zuge dessen wurde ein dem Kreisgericht Flensburg untergeordnetes Amtsgericht zu Broacker geschaffen, dessen Sprengel aus den Kirchspielen Düppel, Broacker, Nübel, Satrup und Ullerup gebildet wurde.[2] Am 1. Oktober 1871 wurde das Amtsgericht Broacker aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Sonderburg zugeteilt.[3]

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die Gerichtsverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein vom 26. Juni 1867 (PrGS 1867, S. 1073http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509576~SZ%3D195~doppelseitig%3D~LT%3DPrGS%201867%2C%20S.%201073~PUR%3D)
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 218http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D234~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20218~PUR%3D)
  3. Reg.-Präs.-Bek., die polizeianwaltlichen Functionen beim Amtsger. Sonderburg betr. vom 22. August 1871 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig, S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11033524~SZ%3D261~doppelseitig%3D~LT%3DAmtsblatt%20der%20K%C3%B6niglichen%20Regierung%20zu%20Schleswig%2C%20S.%20213~PUR%3D)

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