Amtsgericht Bonn

Amtsgericht Bonn

Bonn ist Sitz des Amtsgerichts Bonn, das für die Stadt Bornheim und die Gemeinden Alfter und Wachtberg im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises sowie für die kreisfreie Bundesstadt Bonn zuständig ist. In dem 308 Quadratkilometer großen Gerichtsbezirk leben 422.042 Menschen (31. Dezember 2019).

Übergeordnete Gerichte

Das dem Amtsgericht Bonn übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Bonn, das wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.

Geschichte

In Bonn bestanden von 1820 bis 1879 die preußischen Friedensgerichte Bonn I und Bonn II. Das königlich preußische Amtsgericht Bonn wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bonn im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Bonn. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Bonn.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Das Gericht war auch Rheinschifffahrtsgericht für den linksrheinischen Teil seines Bezirks.[2]

Mit dem Bonn-Gesetz erhielt der Sprengel des Amtsgerichts Bonn seinen heutigen Umfang. Die Stadt Wesseling wechselt dabei vom Amtsgericht Bonn zum Amtsgericht Brühl.

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Bonn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 412 online

Koordinaten: 50° 44′ 15,9″ N, 7° 5′ 52,5″ O

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Amtsgericht in Bonn (Wilhelmstraße 21)