Amt Schwarzburg

Das Amt Schwarzburg (ab 1832: Amt Königsee) war ein Gerichts- und Verwaltungsbezirk in der Schwarzburg-Rudolstädter Oberherrschaft mit Sitz in Schwarzburg bzw. Königsee.

Schloss Schwarzburg um 1890

Geschichte

Das Amt Schwarzburg war altschwarzburgischer Besitz als Reichslehen. Es gehörte ab 1274 Schwarzburg-Schwarzburg. 1380 erhielt die Linie Schwarzburg-Wachsenburg eine Hälfte des Amtes und 1382 auch die zweite Hälfte. 1450 fiel die eine Hälfte des Amtes an Schwarzburg-Blankenburg und die andere an Schwarzburg-Leutenberg. Ab 1564 war Schwarzburg-Blankenburg dann im Besitz des ganzen Amtes. 1574 erhielten Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt je eine Hälfte. Seit 1584 war Schwarzburg-Rudolstadt im Besitz beider Hälften.

Der südliche Teil des Amtes wurde zum 2. April 1832 als Amt Oberweißbach abgespalten. Das verbleibende Amt wurde in Amt Königsee umbenannt.

Das Amt Schwarzburg war zunächst Gericht erster Instanz und gleichzeitig untere Verwaltungsbehörde. Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war nicht gegeben. Am 1. November 1844 wurde im Amt Königssee als einzigem Amt im Fürstentum diese Trennung durchgeführt. Das Amt Königssee war nun ein reines Justizamt, also Gericht erster Instanz. Die Verwaltungsaufgaben waren an das neu geschaffene Landratsamt Oberweißbach übergegangen. Diese Sonderregelung endete am 15. Juni 1848.

Die Märzrevolution führte auch in Schwarzburg-Rudolstadt zur Forderung nach Abschaffung der Patrimonialgerichte und zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung.

Am 1. Juli 1850 traten die Organisationsgesetze in Kraft, die das Gerichtswesen grundsätzlich änderte. Rechtsgrundlage war das Gesetz wegen künftiger Einrichtung der Rechtspflege vom 1. Mai 1850 und das Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte und über den Instanzenzug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.[1] Damit waren die Patrimonialgerichte abgeschafft und Verwaltung und Rechtsprechung getrennt worden.

Das Amt Königsee war nun ein reines Justizamt, also Gericht erster Instanz mit einem Justizamtmann als Einzelrichter. Darüber stand das Kreisgericht Rudolstadt. Die Verwaltungsaufgaben waren an das neu geschaffene Landratsamt Oberweißbach übergegangen.

In der Reaktionsära wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung aus Kostengründen wieder in Frage gestellt. Die Verordnung über die Organisation der unteren Landesverwaltungsbehörden vom 1. Mai 1858[2] hob die Landratsämter auf und überwies den Justizämtern die Verwaltungsaufgaben. Auf Wunsch des Landtags wurden mit Gesetz vom 7. Februar 1868 die Landratsämter wieder hergestellt und die Gerichte wieder von den Verwaltungsaufgaben befreit.[3]

Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Amt Königsee in das Amtsgericht Königsee umgewandelt.

Umfang

Das Amt Schwarzburg umfasste die Orte:

Patrimonialgerichte

Im Amt bestanden eine Anzahl an Patrimonialgerichten. Für diese Orte und Gebiete war nicht das Amt, sondern das jeweilige Patrimonialgericht Eingangsgericht.

GerichtSitzArtGerichtsherr / Anmerkungen
Patrimonialgericht Allendorf (Anteil)AllendorfErbgericht17. Jahrhundert von Mosbach, von Greußen, 1724–1850 von Oertel
Patrimonialgericht Angelroda bei IlmenauAngelrodaOber und NiedergerichtSeit dem 17. Jahrhundert zum Amt Schwarzburg gerechnet. 1363 von Witzleben, 16. Jahrhundert von Rußwurm, Grafen von Schwarzburg, 1651–1850 von Witzleben
Patrimonialgericht AschauAschauNiedergericht17. Jahrhundert von Ilten, von Boseck, 1719 von Brandenstein, 18. Jahrhundert bis 1850 von Röder
Patrimonialgericht BarigauBarigauOber und Niedergerichtzu Dörnfeld an der Heide
Patrimonialgericht BüchelloheBüchelloheOber und Niedergerichtzu Gräfenau, 1826 Amtsort im Amt Ilm
Patrimonialgericht CottendorfCottendorfOber und Niedergericht17. Jahrhundert von Mosbach, von Greußen, 1724–1850 von Oertel
Patrimonialgericht Dörnfeld an der HeideDörnfeld an der HeideOber und Niedergericht1736–1850 von Röder
Patrimonialgericht DöschnitzDöschnitzOber und Niedergerichtzu Döschnitz, 1663 Amtsort
Patrimonialgericht EybaEybaOber und Niedergerichtzu Dörnfeld an der Heide
Patrimonialgericht BüchelloheBüchelloheOber und Niedergericht15. Jahrhundert von Könitz, 1771 von Stockmeyer, 1803 von Fischern, um 1830 an Amt Leutenberg
Patrimonialgericht FröbitzFröbitzOber und Niedergericht17. Jahrhundert von Greußen, von Boseck, 18. Jahrhundert bis 1850 von Holleben, 1812 an Amt Blankenburg
Patrimonialgericht GräfinauGräfinauOber und Niedergericht17. Jahrhundert von Witzleben, 18. Jahrhundert Grafen und Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, 1826 Amtsortim Amt Ilm
Patrimonialgericht GriesheimGriesheimOber und Niedergericht17. Jahrhundert von Griesheim, 1720 von beulwitz und von Lindefeld, 1744–1850 von Hoheneck
Hüttengerichte KatzhütteKatzhütteHüttengericht1832 an Amt Oberweißbach
Patrimonialgericht KnobelsdorfKnobelsdorfOber und Niedergerichtzu Eyba, um 1830 an Amt Leutenberg
Patrimonialgericht LichtaLichtaErb und Niedergerichtzu Griesheim
Patrimonialgericht RohrbachRohrbachOber und Niedergerichtzu Döschnitz, 1663 Amtsort
Patrimonialgericht SchönheideSchönheideOber und Niedergerichtzu Dörnfeld an der Heide
Patrimonialgericht SitzendorfSitzendorfErbgerichtzu Allendorf
Patrimonialgericht UnterköditzUnterköditzNiedergericht16. Jahrhundert von Greußen, 17. Jahrhundert von Thüna, Wislizenus, 18. Jahrhundert von Kellerm 18. Jahrhundert Schwimmer, 18. Jahrhundert von Holleben
Patrimonialgericht WildenspringWildenspringOber und Niedergericht1459–1850 von Holleben
Patrimonialgericht WittgendorfWittgendorfOber und Niedergerichtzu Döschnitz, 1663 Amtsort

Königsee verfügte über eine eigene Niedergerichtsbarkeit.

Literatur

  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. G. Fischer, Jena/Stuttgart 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 143–144

Einzelnachweise

  1. GS Schwarzburg-Rudolstadt 1850, S. 423
  2. GS Schwarzburg-Rudolstadt 1858, S. 117–118
  3. GS Schwarzburg-Rudolstadt 1868, S. 130–106

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