Amt Hubbelrath

WappenDeutschlandkarte
Amt Hubbelrath
Deutschlandkarte, Position des Amtes Hubbelrath hervorgehoben

Koordinaten: 51° 15′ N, 6° 57′ O

Basisdaten (Stand 1974)
Bestandszeitraum:1927–1974
Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk:Düsseldorf
Kreis:Düsseldorf-Mettmann
Fläche:52,21 km2
Einwohner:13.481 (31. Dez. 1972)
Bevölkerungsdichte:258 Einwohner je km2
Amtsschlüssel:05 1 32 413
Amtsgliederung:4 Gemeinden
Adresse der
Amtsverwaltung:
Metzkausen
Vorlage:Infobox Gemeindeverband in Deutschland/Wartung/Wappen

Das Amt Hubbelrath war von 1927 bis Ende 1974 ein Amt im damaligen Kreis Düsseldorf-Mettmann. Sein Gebiet war sehr ländlich geprägt und besaß neben den Hauptorten mehrere verstreute Gehöfte. Der Verwaltungssitz des Amtes war in Metzkausen. Auf dem Gelände des ehemaligen Amtsgebäudes befindet sich heute ein Hotel. Vorgänger des Amtes war die seit 1816 im Landkreis Düsseldorf bestehende Bürgermeisterei Hubbelrath.

Gemeinden

Das Amt bestand vor der Auflösung aus den selbstständigen Gemeinden:

PLZGemeindeFlächeEinwohner
(31. Dezember 1972)[1]
heute zu
4030Hasselbeck-Schwarzbach11,47 km²2.536Düsseldorf
Ratingen
4031Homberg-Meiersberg19,34 km²3.744Ratingen
4021Hubbelrath11,92 km²897Düsseldorf
4021Metzkausen9,48 km²6.304Mettmann

Geschichte

Als im Großherzogtum Berg beginnend im Jahr 1809 Verwaltungsstrukturen nach französischem Vorbild eingeführt wurden, wurde dabei auch die Mairie (Bürgermeisterei) Hubbelrath im Arrondissement Düsseldorf des Departements des Rheins eingerichtet. Aufgrund der 1815 auf dem Wiener Kongress getroffenen Vereinbarungen kam das Rheinland, damit auch Hubbelrath, an das Königreich Preußen. Unter der preußischen Verwaltung bestand die Bürgermeisterei Hubbelrath in Form einer „Ländlichen Sammtgemeinde“, zu der die Honschaften Hasselbeck, Hubbelrath, Krumbach, Meiersberg, Metzkausen und Schwarzbach gehörten, fort.[2] Die Bürgermeisterei wurde dem neu errichteten Kreis Düsseldorf in der Provinz Jülich-Kleve-Berg (ab 1822 Rheinprovinz) zugeteilt. Seit der Einführung der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz von 1845 bestand die Bürgermeisterei aus den fünf Landgemeinden Hasselbeck-Krumbach, Hubbelrath, Meiersberg, Metzkausen und Schwarzbach.[3]

Das 1890 auf dem Gemeindegebiet von Metzkausen erbaute Gebäude war lange Sitz der Verwaltung. Im Zuge der kommunalen Neugliederung im Jahre 1930 wurde die Gemeinde Homberg-Bracht-Bellscheidt aus dem Amt Eckamp in das Amt Hubbelrath umgegliedert. Am 1. April 1967 schlossen sich die Gemeinden Homberg-Bracht-Bellscheidt und Meiersberg zur Gemeinde Homberg-Meiersberg zusammen. Die vier Gemeinden des Amtes Hubbelrath planten 1968, sich zu einer Einheitsgemeinde mit dem Namen Hubbelrath zusammenzuschließen. Die folgende große Gebietsreform stoppte diese Planung.

Durch das Düsseldorf-Gesetz wurden Hubbelrath und Teile von Hasselbeck-Schwarzbach mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in die Stadt Düsseldorf eingemeindet.[4] Homberg-Meiersberg und der flächenmäßig größere, jedoch nur gering besiedelte Teil Hasselbeck-Schwarzbachs wurden zu Stadtteilen der neu gebildeten Stadt Ratingen.[5] Der zu Homberg-Meiersberg gehörende Weiler Hofermühle ging an Heiligenhaus[6] und Metzkausen wurde in die Stadt Mettmann eingemeindet, welche auch Rechtsnachfolgerin des Amtes ist.[7][8]

Wappen

Blasonierung: „In Silber über einem grünen gewellten Schildfuß ein rotes, schwarz bewehrtes schreitendes Pferd.“

Am 28. März 1938 verlieh der Oberpräsident der Rheinprovinz dem Amt das Wappen. Das durch den Heraldiker Wolfgang Pagenstecher geschaffene Wappen stellt charakteristische Merkmale des Amtes dar. Auf hügeligem Boden schreitet ein roter Hengst mit schwarzen Hufen daher. Der „hügelige Boden“ soll „redend“ das „hubbelige“ symbolisieren, das Pferd galt als „wichtigster Gehilfe des Bauern.“ Das Wappen wird heute noch von dem Ratinger Stadtteil Homberg und von Düsseldorf-Hubbelrath offiziell geführt.[9][10]

Einzelnachweise

  1. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 7/3700, S. 37, 51, 54, 57
  2. Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf, J. H. C. Schreinger, 1836, S. 72 (Google Books)
  3. Gemeindelexikon für das Königreich Preußen, Band XII Provinz Rheinland, Verlag des Königlich statistischen Bureaus (Hrsg.), 1888, S. 80 ff (digitalis.uni-koeln.de)
  4. § 10 Abs. 1 des Düsseldorf-Gesetzes
  5. § 13 Abs. 1 und 2 des Düsseldorf-Gesetzes
  6. § 14 Nr. 2 des Düsseldorf-Gesetzes
  7. § 16 Abs. 1 und 3 des Düsseldorf-Gesetzes
  8. Günter Nothnick, Werner Salzmann: Der Kreis Düsseldorf-Mettmann. Kunstverlag Josef Bühn, München 1974.
  9. Hubbelrath – www.ngw.nl. Abgerufen am 18. August 2013.
  10. Ratinger Wappen Entstehung, Bedeutung, Rezeption. Abgerufen am 18. August 2013.

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Wappen des ehemaligen Amtes Hubbelrath, seit 1975 aufgeteilt zwischen Düsseldorf, Mettmann und Ratingen:
„ In Silber (Weiß) über einem grünen gewellten Schildfuß ein rotes, schwarz bewehrtes schreitendes Pferd.“
Am 28. März 1938 verlieh der Oberpräsident der Rheinprovinz dem Amt das Wappen. Zum Amt gehörten die Gemeinden Hubbelrath (heute zu Düsseldorf), Metzkausen (heute zu Mettmann), Homberg-Meiersberg und Hasselbeck-Schwarzbach (beide heute zu Ratingen). Das durch den Heraldiker Wolfgang Pagenstecher geschaffene Wappen stellt charakteristische Merkmale des Amtes dar. Auf hügeligem Boden schreitet ein roter Hengst mit schwarzen Hufen daher. Der "hügelige Boden" soll "redend" das "hubbelige" symbolisieren, das Pferd galt als "wichtigster Gehilfe des Bauern." Das Wappen wird heute noch von dem Ratinger Stadtteil Homberg und von Düsseldorf-Hubbelrath offiziell geführt.
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