Allein gegen das Gesetz

Film
TitelAllein gegen das Gesetz
OriginaltitelIl vero e il falso
ProduktionslandItalien
OriginalspracheItalienisch
Erscheinungsjahr1972
Länge99 Minuten
Altersfreigabe
Stab
RegieEriprando Visconti
DrehbuchEnzo Gicca Palli
Luigi Malerba
Eriprando Visconti
ProduktionBruno Turchetto
MusikGiorgio Gaslini
KameraMarcello Gatti
SchnittAntonio Siciliano
Besetzung
  • Terence Hill: Marco Manin
  • Martin Balsam: Staatsanwalt Turrisi
  • Paola Pitagora: Luisa Santini
  • Adalberto Maria Merli: Claudio Santini
  • Shirley Corrigan: Norma Zeitzler
  • Maria Teresa Albani: Adalgisa Alberti
  • Rita Calderoni (nur gelistet)
  • Calisto Calisti: Tankwart
  • Ettore Geri: Anwalt De Vecchi
  • Pietro Gerlini: Richter
  • Luigi Montini: Kommissar in Rom
  • Alessandro Sperlì: Richter in Rom
  • Pietro Tordi: Maresciallo Falchetti
  • Esmeralda Ruspoli: Giulia Turrisi
  • Vittorio Sanipoli: Minister
  • Simmons Barrie: Gerichtsmediziner
  • Giovanni Paolo Marras: Tankwart
  • Giovanni Brusatori: Bruno Neri
  • Alfredo Nardi (nur gelistet)
  • Francesco D'Adda: Assistent der Gerichtsmedizin
  • Salvatore Puntillo: zweiter Kommissar in Rom
  • Antonio Della Rocca: Brunetti, Anwalt
  • Enzo Robutti: Manca, Turrisis Kollege
  • Bianca Doria: Zeugin des zweiten Mordes
  • Carlo Romeo (Schauspieler): Carabiniere
  • Enrico Formichi: Hoteldirektor Bianchi
  • Francesco Sormano: Mann mit Jackett bei der Leichenschau
  • Nestore Garay: Doktor
  • Luca Sportelli: Gerichtsmediziner
  • Luigi Antonio Guerra (nur gelistet)
  • Orazio Stracuzzi: Beamter bei der Aktensuche
  • George Koveos: Amedeo Dominechetti
  • Ugo Tonti: Vizepräsident Berti
  • Carla Mancini (nur gelistet)

Allein gegen das Gesetz (Originaltitel: Il vero e il falso) ist ein italienischer Kriminalfilm des Regisseurs Eriprando Visconti aus dem Jahr 1972.

Handlung

Im 100 Kilometer von Rom entfernt gelegenen Ort Latina soll Luisa Santini die Geliebte ihres Mannes, Norma Zeitzler, ermordet haben. Die Angeklagte beteuert zwar ihre Unschuld, aber die Indizien sprechen gegen sie. Staatsanwalt Turrisi sieht die Chance, durch diesen Fall eine Beförderung nach Rom zu bekommen, und sorgt dafür, dass der Prozess in großer Eile vorangetrieben wird. Einzig der junge und unerfahrene Strafverteidiger Marco Manin zweifelt an der Schuld Santinis. Turrisi erreicht schließlich den Schuldspruch und wird im Anschluss in der Tat befördert. Wegen Totschlags im Affekt wird Luisa Santini zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Marco Manin wechselt daraufhin aus Enttäuschung über die Justiz aus dem Straf- ins Zivilrecht.

Luisa Santini werden wegen guter Führung drei Jahre ihrer Strafe erlassen, so dass sie nach sieben Jahren wieder auf freien Fuß kommt. Manin, der offenbar auch ein romantisches Interesse an Santini hat, holt sie aus dem Gefängnis ab und hilft ihr bei den ersten Schritten in Freiheit. Zudem ermittelt er die derzeitige Adresse ihres Ehemanns, der unterdessen in Rom mit einer neuen Geliebten zusammenlebt. Als Santini ihren Mann aufsucht, sieht sie, dass die vermeintliche neue Geliebte Norma Zeitzler ist, für deren Ermordung sie verurteilt wurde. In blinder Wut tötet sie die Frau und beharrt in der Folge darauf, dass sie nicht mehr gesetzlich verfolgt werden könne, da sie die Strafe dafür bereits verbüßt hätte. Trotzdem wird ihr erneut der Prozess gemacht.

Anwalt Manin beschließt daraufhin Luisa Santini zu verteidigen und auch das alte Verfahren wieder aufzurollen, Turrisi fungiert erneut als Staatsanwalt.

Kritik

„Holprig inszenierter Kriminalfilm mit Unglaubwürdigkeiten und Klischees.“

Weblinks