Alfred Maleta

Alfred Maleta (* 15. Jänner 1906 in Mödling, Niederösterreich; † 16. Jänner 1990 in Salzburg) war ein österreichischer Jurist, Politiker (ÖVP) und Geschäftsmann.

Leben

Alfred Maleta und Kadish Luz, Israel 1966

Alfred Maleta absolvierte das Gymnasium in Linz mit Geli Raubal, Hitlers Nichte. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Graz. Darauf folgte ein Gerichts- und Anwaltspraktikum in Linz.

Er war Magistral-Großkreuz-Ritter des Souveränen Malteserordens sowie Mitglied der katholischen Verbindungen K.Ö.St.V. Nibelungia 1901 Linz im MKV (ab 1922) und K.Ö.H.V. Carolina Graz im ÖCV (ab 1927).[1]

Im Jahr 1934 wurde er erster Sekretär der Arbeiterkammer Oberösterreich. Er war sowohl in der Arbeitnehmervertretung als auch in der Vaterländischen Front tätig.

In der Zeit des Nationalsozialismus war er von 1938 bis 1941 im KZ Dachau und im KZ Flossenbürg interniert, danach leistete er Kriegsdienst.[2] Bereits während der Gefangenschaft soll Maleta gemeinsam mit seinen Leidensgenossen Leopold Figl und Alfons Gorbach für die Zeit nach dem Krieg die Gründung der Österreichischen Volkspartei geplant haben. 1949 war er führend an der Oberweiser Konferenz beteiligt; einem Versuch, ehemals führende Nationalsozialisten für die Volkspartei zu gewinnen.

Nach Kriegsende wurde er Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung. Maleta war von 1945 bis 1975 Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und von 1961 bis 1970 Präsident des Nationalrates. Von 1953 bis 1962 war er Klubobmann der ÖVP. Maleta galt stets als Anhänger der Großen Koalition von ÖVP und SPÖ.

Wiener Zentralfriedhof – Ehrengrab von Alfred Maleta

Er war Vizepräsident der Nouvelles Equipes Internationales (NEI), der Vereinigung der christlich-demokratischen Parteien Europas (1955–1960). Ab 1960 war er Bundesobmann des ÖAAB. Im Jahr 1975 wurde ihm vom Bundespräsidenten der Berufstitel Professor verliehen.

Im Jänner 1990 erlitt Maleta einen Schlaganfall und starb wenige Wochen später an dessen Folgen. Er wurde in Gmunden beigesetzt und 2011 in ein Ehrengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof überführt.[3]

Maleta im Zeitungsgeschäft

Im Jahre 1945 wurde Alfred Maleta einer der sechs Teilhaber an der von den amerikanischen Besatzungstruppen gegründeten und wenige Monate später an unverdächtige Privatpersonen übergebenen Zeitung „Oberösterreichische Nachrichten“. Im Laufe der nächsten Jahre gelang es Maleta schließlich, alle Anteile der OÖNachrichten zu übernehmen. Nach einem mehrjährigen, kostspieligen Konkurrenzkampf mit der seit 1953 wieder erschienenen, von der J. Wimmer KG herausgegebenen „Tagespost“, beschlossen die Gesellschafter die beiden Zeitungen zu vereinigen. Ab dem 1. Jänner 1955 erschien die Zeitung als „Oberösterreichische Nachrichten vereinigt mit der Tagespost“. Maleta war mit 26 % an der „Druckerei und Zeitungshaus J. Wimmer GmbH“ beteiligt, die neben dem Zeitungsdruck und dem Verlag auch eine lukrative Bogendruckerei betrieb. Als Herausgeberin wurde im Impressum die „Druckerei und Zeitungshaus J. Wimmer GmbH“ angeführt; de facto übte aber Maleta diese Funktion aus. Als er sich 1975 offiziell von seiner politischen Funktion zurückzog, erschien Maleta auch offiziell im Impressum der Zeitung als Herausgeber. 1986 verkaufte Maleta seine 26 % der J. Wimmer GmbH an Ing. Rudolf Andreas Cuturi, ein direkter Nachfahre der Drucker- und Verlegerfamilie Wimmer. Ing. Cuturi übernahm dadurch auch die Herausgeberfunktion, die er bis heute ausübt. Im Wiener Zeitungskrieg vertrat Alfred Maleta die Interessen der ÖAAB (Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund). Es gelang ihm auch eine Beteiligung des ÖAAB an der Tageszeitung Kurier, dessen Hauptgesellschafter und Herausgeber Ludwig Polsterer war, zu erreichen.

Auszeichnungen

Schriften (Auswahl)

  • Der Sozialist im Dollfuß-Österreich. Eine Untersuchung der Arbeiterfrage, Linz: Preßverein Linz 1936.
  • Entscheidung für morgen. Christliche Demokratie im Herzen Europas, Wien u. a.: Molden 1968.
  • Bewältigte Vergangenheit. Österreich 1932–1945, Graz: Styria 1981.
  • Der Weg zum "Anschluß" 1938. Daten und Fakten, Wien: Karl-von-Vogelsang-Institut 1988.

Literatur

  • Ludwig Jedlicka: Dr. Alfred Maleta und die Soziale Arbeitsgemeinschaft (SAG). In: Andreas Khol u. a. (Hgg.): Um Parlament und Partei. Alfred Maleta zum 70. Geburtstag, Graz u. a.: Styria 1976 (Studienreihe der politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei; 1), S. 69–84.

Einzelnachweise

  1. Gerhard Hartmann: Alfred Maleta - ÖCV Biolex. Abgerufen am 28. März 2023.
  2. Die Presse: Alfred Maleta: Der Sprung aufs Podest misslang (16. Januar 2010).
  3. Nach 21 Jahren: Ehrengrab für Maleta (Memento vom 21. Juli 2011 im Internet Archive) (ORF Wien, 28. Februar 2011).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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KADISH LUZ & THE PRESIDENT OF AUSTRIAN NATIONAL COUNCIL DR. ALFRED MALETA EXCHANGING GIFTS IN A CEREMONY AT THE RECEPTION HALL IN THE NEW KNESSET BUILDING IN JERUSALEM.
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Grab von Alfred Maleta am Zentralfriedhof in Wien 11
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