Alfred Gürtler

Alfred Gürtler (* 30. Oktober 1875 in Deutsch-Gabel in Nordböhmen / Österreich-Ungarn; † 15. März 1933 in Laßnitzhöhe bei Graz) war ein österreichischer Statistiker, Nationalökonom und Politiker.

Herkunft

Alfred Gürtler war das älteste von sechs Kindern des Fabrikbesitzers Wilhelm Gürtler (1847–1912), Sohn des Ignaz Gürtler (* 1802 in Tölzelsdorf (Tlustce) Gem. Gross-Walten (Velky Valtinov), Bezirk Deutsch-Gabel, 1829 Gründer der Weberei und Baumwollwarenfirma I. Gürtler in Deutsch-Gabel, 1870 ebd. verstorben), der zusammen mit seinem Bruder August Heinrich Gürtler (verstorben 1902) Erbe und Leiter des väterlichen Betriebes wurde. Wilhelm Gürtler ehelichte Maria Schwab (* 1848 in Budapest, am 2. Februar 1926 in Deutsch Gabel verstorben), Tochter eines Professors, von 1912 bis 1926 selbständige Leiterin der Firma I. Gürtler, um diese als Familienbetrieb zu erhalten. ( siehe: Gedenkschrift: 100 Jahre I. Gürtler Söhne (1929))

Leben

Alfred Gürtler besuchte das Gymnasium in Leitmeritz und Böhmisch-Leipa, wo er 1895 die Matura ablegte. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Prag, Czernowitz und Graz. Dort schloss er 1902 als Dr. jur. ab. Von 1903 bis 1905 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Statistischen Landesamt Steiermark in Graz und von 1904 bis 1909 Privatassistent von Ernst Mischler (1857–1912), österreichischer Statiker und Wirtschaftswissenschaftler. Während seines Studiums wurde er 1894 Mitglied der Akademischen Burschenschaft Carolina zu Prag.

Ab 1907 war Alfred Gürtler Privatdozent und ab 1911 unbesoldeter außerordentlicher Universitätsprofessor der Statistik und des österreichischen Finanzrechts, ab 1919 ordentlicher Professor für Finanzrecht, Statistik und Staatswissenschaften an der in Graz.

1907 scheiterte er als Kandidat der Deutschen Volkspartei bei den Reichsratswahlen, war jedoch weiterhin für die Deutschnationalen politisch tätig. 1919 wechselte er in das Lager der Christlichsozialen.

Christlichsozialer Politiker

Als Beirat des Staatskanzlers Karl Renner in der österreichischen Delegation bei dem Vertrag von Saint-Germain am Ende der österreich-ungarischen Monarchie wurde Alfred Gürtler 1919 bis 1920 für die Christlichsoziale Partei (Österreich) Mitglied der Konstituierenden Nationalversammlung und war bis 1930 Abgeordneter im Nationalrat.

Unter der Bundesregierung Schober I und Schober II war er von 1921 bis 1922 österreichischer Bundesminister für Finanzen. Von 1926 bis 1927 war er Landeshauptmann der Steiermark und von 1928 bis 1930 christlichsozialer Präsident des Nationalrats.

Privates

Alfred Gürtler heiratete in der Evangelischen Pfarre zu Graz am 14. September 1912 Irene Miglitz (1892–1983), eine Tochter des k. k. Sanitätsrats und Besitzers des Sanatoriums in Laßnitzhöhe Eduard Miglitz. Aus der Ehe gingen die drei Töchter Liselotte (1913–2003), Ärztin, verheiratet mit dem Arzt Karl Tritthart (1905–1974), Annemarie (1915–1973) und Magdalene (1921–1977), medizinisch-technische Assistentin, verheiratet mit dem Arzt N. Peters, hervor.

Publikationen (Auswahl)

  • Verzeichnis siehe Wilhelm Kosch: Biographisches Staatshandbuch 1–2 (1963)
  • Die Volkszählungen Maria Theresias und Joseph II., 1909
  • Österreich-Ungarn und des Deutschen Reiches Anteil am Welthandel, 1915
  • Österreich-Ungarn als Schema für Mitteleuropa, 1916
  • Mittelstandspolitik, 1918
  • Jesus Christus oder Karl Marx ?, 1931

Quellen

  • Matriken der Diözese Graz-Seckau, diverse Pfarren.
  • Grazer Tagblatt vom 16. September 1912, S. 4.
  • Arno Kerschbaumer, Andreas Filipancic: Laßnitzhöher Villenwanderweg und Kainbacher Höfe. Laßnitzhöhe 2015.
  • Stadtfriedhof Graz-St. Peter, evangelischer Teil, Grabstätten, Gürtler, Tritthart und Peters.

Literatur

  • Heribert Sturm: Biographisches Lexikon zur Geschichte der böhmischen Länder. Herausgegeben im Auftrag des Collegium Carolinum (Institut), Bd. I, R. Oldenbourg Verlag München Wien 1979, ISBN 3-486-49491-0, S. 490, dort: Gürtler, Textilfabrikanten und Gürtler Alfred
  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0809-X, S. 200–201.
  • Akademische Burschenschaft Carolina zu Prag in München: (Hrsg.) Im Gedenken an eine über 150 Jahre alte burschenschaftliche Tradition – Akademische Burschenschaft Carolina zu München 12. Mai 1860; Erscheinungsjahr 2014, dort in: Kurzbiographien bedeutender Caroliner S. 139 Gürtler, Alfred

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.