Albert Bolze

Albert Bolze (* 13. Januar 1834 in Bernburg (Saale); † 28. Juni 1912 in Naumburg (Saale))[1] war ein Senatspräsident am Reichsgericht.

Leben

Bolze kam Michaelis 1850 nach Leipzig zum Studium. Dort angekommen, musste er enttäuscht erfahren, dass die Reaktion in Sachsen Mommsen seines Amtes enthoben hatte. Die Vorlesungen Marezollls, Hänels und Schillings fand er uninteressant. Geschätzt hat er die Vorlesungen Albrechts. Auf Grund seiner Examensvorbereitung hat er Waechter nicht gehört.[2] 1853 wurde er auf den anhaltischen Landesherrn vereidigt und trat als Auskultator in den Staatsdienst. Ab 1857 war er als Anwalt in Bernburg tätig. 1873 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat in Dessau ernannt. 1879 wurde er an das Reichsgericht berufen. Von 1897 bis zu seinem Ruhestand 1906 war er Senatspräsident des I. Zivilsenats. Er gehörte der Kommission für das Handelsgesetzbuch von 1897 an. Er galt als Autorität auf dem Gebiet des Patentrechts.

Abgeordneter

In der Wahlperiode 1872 bis 1878 war Bolze Abgeordneter im Landtag des Herzogtums Anhalt. Er wurde in einer Nachwahl im 1. Wahlkreis der Städte gewählt, nachdem Bernhard Hagelberg sein Mandat niedergelegt hatte. Auch Bolze legte sein Mandat nieder. Als Nachfolger wurde Friedrich Karl Elze gewählt.[3]

Schriften

  • Quaenam sit conditio iuris, quae exceptioni iuris Romani subest? Leipzig 1853.
  • Der Begriff der juristischen Person., Stuttgart 1879.
  • Die Praxis des Reichsgerichts in Civilsachen. Leipzig 1886ff.
  • Der Entwurf einer Patentnovelle., Leipzig 1890.
  • Rechte der Angestellten und Arbeiter an den Erfindungen ihres Etablissements; für Juristen, Gewerbetreibende, Patentanwälte, Techniker und Ingenieure. Leipzig 1907.
  • Der Entschädigungsanspruch für die Zeit nach der Klageerhebung bei Patenten und Warenzeichen. In: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts. Jahrgang 33 = 4. Folge Jahrgang 3, 1889, S. 9 (online).
  • Neuere Entscheidungen des Reichsgerichts. In: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß. Band 2, 1892, S. 11 (online).
  • Der Anspruch. In: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts. Jahrgang 46, 1902, S. 753 (online ).
  • Ueber die Zulässigkeit der eigenen Auslegung von Rechtsgeschäften durch den Revisionsrichter im Civilprozess. In: Zeitschrift für deutschen Zivilprozeß. Band 14, 1890, S. 415 (online)

Literatur

  • Adelbert Düringer: „Bolze †“, Leipziger Zeitschrift für Handels-, Konkurs-, und Versicherungsrecht 1912, Sp. 901.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gerhard Köbler gibt in seinem Verzeichnis „werwarwer“ als Geburtsdatum den 12. November 1853 und als Sterbedatum den 2. Juli 1912 an, Köbler, Gerhard, Wer war wer, abgerufen am 5. September 2010 an. Werner Schubert, Christoph Krampe: „Quellen zum Handelsgesetzbuch von 1897“, Band 2, Frankfurt 1986, S. 11, geben das Geburtsjahr 1845 an. Anton Bettelheim u. a. (Hrsg.): Biographisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog, Band 18 (1913), Berlin u. a. 1917: Totenliste 1912 und 1913, S. 11* gibt als Geburtsdatum den 13. Januar 1834 und als Sterbedatum den 2. Juli 1912. Vorzugswürdig erscheint Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929 S. 342.
  2. Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 14 (1909), Sp. 940f. (Memento desOriginals vom 2. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dlib-zs.mpier.mpg.de
  3. Hof- und Staats-Handbuch für das Herzogtum Anhalt 1876, S. 105–106