Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
ACER

Logo der ACER
 
 
Englische BezeichnungAgency for the Cooperation of Energy Regulators
Französische BezeichnungAgence de coopération des régulateurs de l’énergie
Slowenische BezeichnungAgencija za sodelovanje energetskih regulatorjev
OrganisationsartAgentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeLjubljana, Slowenien
VorsitzVerwaltungsrat: Jochen Penker

Regulierungsrat: Clara Poletti

GeneralsekretärDirektor: Christian Zinglersen
Gründung13. Juli 2009
ACER

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER, englisch Agency for the Cooperation of Energy Regulators) ist eine dezentrale Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Ljubljana (dt. Laibach), Slowenien. Die 2009 gegründete Behörde hat die Aufgabe, die europäischen Energiemärkte im Sinne von Transparenz und Stabilität zu überwachen und zu regulieren.

Geschichte

Am 13. Juli 2009 erließen das Europäische Parlament und der Rat der EU die Verordnung Nr. 713/2009 (Gründungsverordnung).[1] Darin sind auch Gründung und Rechtsstellung, Aufgaben, Organisation und ihre Finanzierung beschrieben. Im Dezember 2009 wurde Ljubljana als Sitz von ACER ausgewählt.[2]

Im Mai 2010 wurde der Italiener Alberto Pototschnig zum ersten Direktor von ACER ernannt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.[3] Pototschnig war zuvor Chairman des Beratungsunternehmens Mercados EMI.[4]

Die Dienststelle von ACER wurde am 3. März 2011 von EU-Energiekommissar Günther Oettinger und Sloweniens Ministerpräsident Borut Pahor in Ljubljana eröffnet. Die Einrichtung von ACER ist Teil des dritten Energiepakets, das ebenfalls an diesem Tag in Kraft trat. Es enthält Vorschriften für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Energiemärkte, etwa zur Entflechtung der Netze und zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der nationalen Regulierer.[5]

Im Oktober 2011 erließen Europäisches Parlament und Europäischer Rat die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT), mit deren Umsetzung ACER beauftragt ist. Die Verordnung trat am 29. Dezember 2011 in Kraft.[6]

Aufgaben

Die Agentur hat folgende Aufgaben:[1]

  • Ergänzung und Koordination der Arbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden (z. B. Bundesnetzagentur und E-Control),
  • Mitwirkung bei der Erstellung europäischer Netzvorschriften,
  • Treffen von verbindlichen Einzelentscheidungen zu den Bestimmungen für den Zugang zu grenzübergreifenden Infrastrukturen und deren Betriebssicherheit,
  • Beratung der EU-Organe in Energiefragen und
  • Überwachung der Entwicklungen auf den Energiemärkten und Berichterstattung darüber.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, abgerufen am 12. Juni 2013
  2. Ljubljana wird Sitz der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden. EU-Pressemitteilung vom 6. Dezember 2009.
  3. http://www.europolitics.info/sectorial-policies/alberto-pototschnig-acer-art271300-14.html{{Toter Link|url=http://www.europolitics.info/sectorial-policies/alberto-pototschnig-acer-art271300-14.html |date=2018-08 |archivebot=2018-08-22 10:18:30 InternetArchiveBot }} (Link nicht abrufbar)
  4. ACER Bodies : Director (Memento vom 13. Januar 2012 im Internet Archive) auf der ACER-Website.
  5. http://presseportal.eu-kommission.de/index.php?id=62&tx_ttnews%5BpS%5D=1298934000&tx_ttnews%5BpL%5D=2674799&tx_ttnews%5Barc%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=810&tx_ttnews%5BbackPid%5D=60&cHash=b081d12147dbae7b30fafa94c5a44794{{Toter Link|url=http://presseportal.eu-kommission.de/index.php?id=62&tx_ttnews%5BpS%5D=1298934000&tx_ttnews%5BpL%5D=2674799&tx_ttnews%5Barc%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=810&tx_ttnews%5BbackPid%5D=60&cHash=b081d12147dbae7b30fafa94c5a44794 |date=2018-08 |archivebot=2018-08-22 10:18:30 InternetArchiveBot }} (Link nicht abrufbar)
  6. Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. In: Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. L 326/1 vom 8. Dezember 2011.

Koordinaten: 46° 3′ 1″ N, 14° 30′ 0″ O

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.