Admin-C

Der Admin-C (Administrative Contact) ist der administrative Ansprechpartner einer Domain und ist auch als Administrator (neben dem Inhaber) in der Whois-Datenbank einiger Domainregistrierungsstellen mit seiner Adresse eingetragen.

Situation in der EU

Vor dem endgültigen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 war der Admin-C (Administrative Contact) der administrative Ansprechpartner einer Domain und war auch als Administrator (neben dem Inhaber) in der Whois-Datenbank mit seiner Adresse eingetragen.

Admin-C vor der Datenschutz-Grundverordnung

Der Admin-C war nicht automatisch der Inhaber der Domain, auch wenn es im privaten Bereich eher die Regel war. Der Admin-C war gegenüber dem Domaininhaber (Holder) weisungsgebunden und handelte in seinem Auftrag. Es war zwingend erforderlich, dass der Admin-C eine natürliche Person war, die zusätzliche Angabe einer Firma war optional. Der Admin-C war in Deutschland zum Teil auch rechtlich der Ansprechpartner der Domain. Er konnte unter bestimmten Umständen etwa für Wettbewerbsverstöße des Domaininhabers haftbar gemacht werden. Der Admin-C war jedoch kein Anbieter im Sinne des Jugendmedienschutzrechts, was insbesondere für Domains mit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten bedeutend ist.[1]

Admin-C nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit die Umsetzung der DSGVO am 25. Mai 2018 für Unternehmen verpflichtend geworden ist, werden entsprechende Kontaktdaten des Admin-C gemäß der neuen Whois-Regelung nicht mehr erhoben und zwangsläufig auch nicht mehr angezeigt.[2] Ergänzend zu den persönlichen Pflichtangaben zum Domain-Inhaber fragt das DENIC, das die Verantwortung für die Verwaltung der deutschen Top-Level-Domain (.de) trägt, stattdessen zwei nicht personalisierte E-Mail Adressen ab. Eine Adresse soll zum Zweck allgemeiner und technischer Anfragen angegeben werden, die zweite E-Mail Adresse zur Anzeige rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung einer Domain (Domain-Abuse). Die Verantwortung für die entsprechenden E-Mail Adressen trägt der jeweilige Registrar.

Tech-C

Die persönlichen Kontaktdaten des Ansprechpartners für technische Fragen zu einer Domain unter dem Kürzel Tech-C (Technical Contact) zusammengefasst.

In der EU werden auch diese Daten nicht mehr erfasst und können entsprechend auch nicht mehr in der Whois-Domainabfrage eingesehen werden. Als Ersatz dient dort seit dem 25. Mai 2018 die E-Mail Adresse für allgemeine und technische Anfragen. Auch die Angabe des Ansprechpartners für den zuständigen Nameserver, den sogenannten Zone-C (Zone Contact), entfällt in den neuen Richtlinien ersatzlos.[2]

Einzelnachweise

  1. Daniel Dingeldey: Admin-C ist kein Anbieter. In: domain-recht.de. Abgerufen am 5. Juli 2012.
  2. a b Domain-Registrierung: Angaben zum Admin-C und Tech-C nicht länger Pflicht. 1und1.de/digitalguide, 22. Januar 2018, abgerufen am 18. Juni 2018.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.