Acht Alte Orte
Die Acht Alten Orte (französisch Huit anciens Cantons, italienisch Otto vecchi Cantoni, rätoromanisch Otg Chantuns vegls) waren die Kantone der Schweiz, die zwischen 1353 (Beitritt der Stadt Bern) und 1481 (Beitritt der Städte Freiburg und Solothurn) die Alte Eidgenossenschaft bildeten.
Die acht Orte waren (in Klammern Jahr des Beitritts):
- Land Uri (1291)
- Land Schwyz (1291)
- Land Unterwalden (Ob- und Nidwalden) (1291)
- Stadt Luzern (1332)
- Stadt Zürich (1351)
- Stadt und Land Zug (1352)
- Stadt und Republik Bern (1353)
- Land Glarus (1352/86)
Die achtörtige Eidgenossenschaft entstand durch Ausweitung des Bündnisses der Urkantone um fünf weitere Orte. Dabei handelte es sich um einen losen Bund freier Städte und Länder, der auf einer Reihe von Verträgen bestand, an denen teilweise nicht sämtliche Orte beteiligt waren.
Ihre Gemeinsamkeit lag im Willen, sich keinem der grossen Feudalherren, vor allem nicht den habsburgischen Herzögen von Österreich, zu unterwerfen. Sie erstrebte nicht Freiheit vom Reich, sondern Reichsfreiheit, das heisst direkte Unterstellung unter den König oder Kaiser und das Recht, sich selbst zu verwalten und selbst Recht zu sprechen.[1] Aus diesem Bund bildete sich allmählich die Schweiz als eigenständiges Gebilde innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Erst als die Städte Zürich, Bern und Luzern durch ihren Betritt die Eidgenossenschaft zum Instrument ihrer Kooperation machten, erlangte der eidgenössische Bund eine stabile politische Bedeutung, welche auch durch die europäischen höfischen Zentren in Wien, Paris und Mailand geduldet wurde.[2]
Am Ende dieser Epoche stand das Stanser Verkommnis, das den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft regelte, der rund um den Beitritt von Solothurn und Freiburg zwischen den Länderorten und den Städteorten entstanden war. Die darauffolgende Expansion der Eidgenossenschaft führte zu den Dreizehn Alten Orten.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Peter Dürrenmatt: Schweizer Geschichte. Band 1, S. 132
- ↑ Marc Tribelhorn und Simon Teuscher: Kein Volk von freien, edlen Bauern In: Neue Zürcher Zeitung vom 13. Januar 2018
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(c) Marco Zanoli, CC BY-SA 4.0
Karte der Eidgenossenschaft 1414 vor der Eroberung des Aargau
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Die Struktur der Eidgenossenschaft der Acht Orte vor den Burgunderkriegen (1474)
Autor/Urheber: sidonius 23:27, 20 April 2007 (UTC), Lizenz: CC BY-SA 2.5
Das alte Wappen des Kantons Unterwalden, Schweiz. Es ist eine Verbindung der Wappen der Halbkantone Ob- und Nidwalden, verwendet vom späten 17. bis ins frühe 19. Jahrhundert.
Teilweise Weiterverwendung auch im 19. und frühen 20. Jahrhundert (Bsp. von 1912) neben dem seit 1816 offiziellen geteilten Wappen. Die hier gezeigte Darstellung des Doppelschlüssels (für Nidwalden) ist allerdings modern (Louis Ruckli 1944).
Vor etwa 1650 war das Kantonswappen das gleiche wie das des Kantons Solothurn, der horizontal in weiss und rot geteilte Schild.
Eine frühe Darstellung des Wappens von Unterwalden mit geteiltem Feld und einbärtigem Schlüssel findet man bei Merian (1654).(c) Marco Zanoli, CC BY-SA 4.0
Die Territoriale Entwicklung der Eidgenossenschaft 1291–1797 nach Adolf Gasser und Ernst Keller