Abzugsteuern

Abzugsteuern bezeichnen im deutschen Steuerrecht Steuern, die nicht vom Empfänger einer Zahlung bezahlt werden, sondern von der auszahlenden Stelle direkt an die Finanzbehörde zu leisten sind.[1][2]

Es gibt verschiedene Formen der Abzugsteuern:

  • die Abzugsteuer ist eine Vorauszahlung, die auf die endgültige, individuelle Steuerschuld angerechnet wird, wie z. B. Lohnsteuer in Verbindung mit Lohnsteuerjahresausgleich.
  • die Abzugsteuer wird pauschal ermittelt und beinhaltet die endgültige Steuerschuld, wie z. B. Abgeltungssteuer.
  • Mischformen, bei denen der Steuerpflichtige zwischen pauschaler oder individueller Besteuerung wählen kann, wie z. B. bei Verzicht auf einen Lohnsteuerjahresausgleich.

Da der Abzug an der Ertragsquelle erfolgt, wird synonym von Quellensteuern gesprochen. Vorteil des Abzugsteuerverfahrens ist eine relativ einfache Ermittlung der Steuerschuld. Nachteil ist eine Pauschalierung, die keine Berücksichtigung von individuellen Gesichtspunkten ermöglicht.

Einzelnachweise

  1. Abzugsteuern - Allgemeines. In: Bundeszentralamt für Steuern. Abgerufen am 1. September 2018.
  2. Abzugsteuern. In: Gabler. Abgerufen am 1. September 2018.