Absolon Stumme

Hamburger Stadtrecht, um 1497
Tafel aus dem Hamburger Domaltar

Absolon Stumme († 1510) war ein norddeutscher Maler der Spätgotik, der in Hamburg wirkte.

Leben

Stumme war vermutlich dänischer Herkunft. Er reihte sich mit der Heirat von Hans Bornemanns Witwe Gherburg als zweiter Stiefvater von Hinrik Bornemann[1] in die einflussreiche Hamburger Künstlerfamilie ein und überlebte ihn. Gemeinsam mit Wilm Dedeke stellte er den Lukas-Altar als das Hauptwerk Hinrik Bornemanns nach dessen Tod 1499 fertig. Eine Zahlung aus dem Jahr 1499 ging jedenfalls an “Absoloni pictori pro preparatione et dipictione tabule in capella consulum hamburgensium[2]

Strittig ist, wer von beiden wohl der Meister des Hamburger Domaltars gewesen sein mag.[3] Damit werden beide auch mit dem Meister der Lüneburger Fußwaschung in Verbindung gebracht. Der Hauptaltar des im Zuge der Säkularisation um 1806 abgebrochenen Mariendoms in Hamburg wurde beim Abriss von dem gerade nach Hamburg gekommenen Maler Philipp Otto Runge gerettet und kam dann durch Verkauf zunächst in das heutige Polen. Er fand ab 1834 zunächst in Einzelbilder zersägt im Remter der Marienburg Aufstellung und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 ins Nationalmuseum nach Warschau gebracht.[4] Zwischenzeitlich wurde er als deutsch-polnisches Gemeinschaftsprojekt restauriert.

1497 schuf er eine Tafel für den Hochaltar der Laurentiuskirche in Lunden, der beim Brand der Kirche 1559 verloren ging, 1499 den Altar in der Ratskapelle in Hamburg.

Stumme werden auch die Darstellungen des Hamburger Stadtrechts zugeschrieben.

Werke

Zugeschrieben wurden ihm insbesondere von Carl Georg Heise eine Beweinung Christi[5] und die Himmelfahrt des Elias[6] im St.-Annen-Kloster Lübeck.

Literatur

Weblinks

Commons: Absolon Stumme – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Theodor Raspe: Bornemann, Heinrich. In: Ulrich Thieme, Felix Becker (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Band 4: Bida–Brevoort. Wilhelm Engelmann, Leipzig 1910, S. 367 (Textarchiv – Internet Archive).
  2. Carl Georg Heise: Norddeutsche Malerei. Studien zu iher Entwicklungsgeschichte im 15 Jahrhundert von Köln bis Hamburg. E. A. Seemann, Leipzig 1918, S. 70 (Textarchiv – Internet Archive – Weitere Erwähnung auf S. 66–67 und S. 71–72).
  3. Meister des Hamburger Domaltars. In: Hans Vollmer (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Band 37: Meister mit Notnamen und Monogrammisten. E. A. Seemann, Leipzig 1950, S. 136 (Streitstand um 1950).
  4. Ralph Knickmeier: Der vagabundierende Altar. Berlin 2004, ISBN 3-7861-2332-2.
  5. Absolon Stumme: Beweinung Christi (Fragment) museen-nord.de.
  6. unbekannter Meister: Himmelfahrt des Elias museen-nord.de.

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Hamburger Stadtrecht (1497).jpg
Eine Bildtafel aus dem Hamburger Stadtrecht von 1497. Im Vordergrund beginnt ein Totschlagverfahren. In der linken Bildhälfte steht ein Pranger an dem ein Mann und eine Frau mit Halseisen geschlossen sind, darunter wird die Strafe des Staupenschlagens vollstreckt. Darüber tagt, bei heruntergeklappten Läden, ein öffentliches Gericht, schräg dahinter braut eine Hexe einen Zaubertrank (am Teufel am Rücken kenntlich). Daneben sind Übeltäter im Gefangenenhaus in einem Stock eingeschlossen und ein Scharfrichter steckt nach getaner Arbeit sein Schwert in die Scheide. Über ihm sind Räder und ein Galgen zu sehen und links davon entführt ein bewaffneter Mann eine Frau zu Pferde. Die Beschriftung in mittelniederdeutscher Sprache (dudesche sprake) unter der Abbildung lautet: "Van pynliken saken dat hogeste belangende," (wörtlich übersetzt: Von peinlichen Sachen das höchste betreffend). Das weiße Spruchband mit roter Schrift in der oberen Bildhälfte sagt in lateinischer Sprache: Peccantes coram omnibus argue, ut ceteri timorem habeant (Die da sündigen, die strafe im Angesichte aller, auf daß sich auch die übrigen fürchten.). Der Spruch stammt aus dem 5. Kapitel des 1. Brief des Paulus an Timotheus im Neuen Testament (1 Tim 5,20). Das weiße Spruchband mit roter Schrift in der unteren Bildhälfte sagt: Maleficos ne pacieris viuere super terram. Dieser Spruch stammt aus dem Hexenhammer (Malleus Maleficarum) und geht selbst wiederum auf das alttestamentarische 2. Buch Mose (Exodus) zurück (Exod. XXII, 18: maleficos non patieris vivere. - Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.).