Abschussplan

Empfehlung für die Abschussplanung nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG)[1]

Der Abschussplan[2] ist ein behördlich genehmigter Jahresplan, der festlegt, wie viel Wild nach Alter und Geschlecht in jedem Jagdrevier zu erlegen ist.

Regelungen verschiedener Staaten

Deutschland

In Deutschland darf nach § 21 Abs. 2 BJagdG Schalenwild, außer Schwarzwild, sowie Auer-, Birk- und Rackelhuhn nur auf Grund und im Rahmen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanes erlegt werden. Ebenso gilt dies für den Seehund. Die Umsetzung des Bundesjagdgesetzes erfolgt durch die Landesjagdgesetze der Bundesländer. Der Abschussplan für Schalenwild wird im Einvernehmen mit den beteiligten Jagdausübungsberechtigten, der Hegegemeinschaft und der Unteren Jagdbehörde erstellt. Die Erfüllung des Abschussplanes für Schalenwild wird durch die zuständige Jagdbehörde kontrolliert.

Die Größe des Wildbestandes wirkt sich unmittelbar auf das Gelingen der forstfachlich angestrebten natürlichen Verjüngung des Waldes aus. Um die Schädigung der jungen Waldbestände durch übermäßigen Wildverbiss zu verhindern, ist eine angemessene Reduzierung des Schalenwildbestandes erforderlich. In den meisten deutschen Bundesländern erstellen deshalb die Forstbehörden in regelmäßigen Abständen Vegetationsgutachten, die als wichtige Grundlage für die Aufstellung der Abschusspläne dienen.

Österreich

Gewisse Tierarten unterliegen in Österreich der Abschussplanung. Nur über behördliche Bewilligung oder Verfügung ist es zulässig, einen Abschuss solcher Wildtiere vorzunehmen. Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfügten Abschüsse auch tatsächlich durchzuführen. Abschussplanungen gibt es bei allen Schalenwildarten (ausgenommen Schwarzwild) und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschussplanpflichtig.

Für jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausübungsberechtigten oder von seinem Jagdschutzorgan (Jagdaufseher) eine Abschussliste zu führen (wie ein „jagdliches Kassabuch“). Einmal jährlich ist diese Abschussliste der Behörde zur Überprüfung der durchgeführten Abschüsse vorzulegen. Auch im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Hegeschau (Trophäenschau) werden die durchgeführten Abschüsse überprüft. Alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) sind von den Erlegern vorzulegen. Die Abschüsse werden nach Geschlecht und Altersklassen bewertet und mit den Abschussplänen verglichen.[3]

Schweiz

Die Jagd ist in der Schweiz ein gesetzlicher Auftrag, der im Bundesgesetz sowie in der Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel festgehalten ist. Diese Gesetzestexte definieren die Grundsätze der Jagd schweizweit. Die Kantone erstellen basierend auf dieser Grundlage ihre eigenen Jagdgesetze und -verordnungen, welche den kantonalen Besonderheiten Rechnung tragen. Um eine nachhaltige und natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, wird ein obligatorischer Abschussplan für etliches Schalenwild erstellt. Dieser Abschussplan wird alle vier Jahre überarbeitet und den aktuellen Umständen angepasst. Für das restliche Wild besteht keine zwingende Abschusszahl.[4]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG) (Memento vom 2. März 2015 im Internet Archive), abgerufen am 22. April 2019
  2. Haseder, S. 17
  3. Jagdsystem (Memento vom 5. September 2015 im Internet Archive) in Österreich, abgerufen 22. April 2019
  4. Das Jagdsystem in der Schweiz, abgerufen 2. April 2016.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Abschussplanung.jpg
Empfehlungen für die Abschussplanung nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG)