Abfallentsorgung

Eine Mülldeponie
Eine Recycling- und Waste-to-Energy-Anlage

Abfallentsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen dienen. Unter Abfallbeseitigung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte durch Überführung auf eine Deponie oder in ein Endlager. Eine Form der Abfallentsorgung ist die thermische Verwertung in der Müllverbrennung.

Die Abfallentsorgung gilt als eines der größten Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts, insbesondere aufgrund der großen Mengen des Abfalls. Weltweit werden etwa ein Viertel der Siedlungsabfälle nicht eingesammelt und ein Viertel schlecht verwaltet – etwa in offenen und unkontrollierten Feuern verbrannt.[1][2]

Abfallwirtschaft

Entsorgung ist der zentrale Teil der Abfallwirtschaft. Hierzu gehören zum Beispiel das Einsammeln und Befördern von Abfällen durch Müllabfuhr, Recyclingverfahren zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen zur Erzeugung von Energie oder die Ablagerung auf Deponien. Die Anlagen zum Sammeln, Lagern und Sortieren von Abfällen werden als Abfallbehandlungsanlagen bezeichnet. Die Entsorgung nehmen Entsorgungsfachbetriebe vor, welche sich entweder in öffentlicher oder privater Hand befinden. An die Entsorgung von Sonderabfällen werden besondere Anforderungen gestellt.

Im deutschen Abfallrecht gilt seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012 der Vorrang der Abfallvermeidung und -verwertung vor der Abfallbeseitigung. In Deutschland sind alle Arten von Abfällen seit Dezember 2001 in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) definiert. In dieser Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis werden Abfälle bezeichnet und entsprechend ihrer Überwachungsbedürftigkeit und Gefährlichkeit eingestuft bspw. anhand vom Gehalt gefährlicher Stoffe. Die Abfallverzeichnis-Verordnung ist Grundlage für die Anforderungen an die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung und -entsorgung.

Rechtsprechung

Nachdem das deutsche Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juni 2009 über die Voraussetzungen von gewerblichen Abfallsammlungen entschieden hatte[3], entschied das Verwaltungsgericht Hannover 2010, dass private Haushalte grundsätzlich ihren gesamten Hausmüll (einschließlich Altpapier) den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen müssen: Kommunen können das Einsammeln (so auch private Altpapiersammlungen) untersagen.[4]

Bei der Berufung zum obigen Urteil des VG Hannover wurde aus formalen Gründen für ein Entsorgungsunternehmen entschieden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hob am 21. März 2013 das Verbot des Landkreises Holzminden gegenüber dem Entsorgungsbetrieb Wessarges & Hundertmark auf, da der Landkreis nach § 42 Abs. 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) hierfür nicht zuständig war.[5] Grund hierfür war, dass der Landkreis Holzminden mit seinem kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen „in eigener Sache“ tätig geworden war. Anstelle des Landkreises wäre daher für den Erlass einer Verfügung die oberste Abfallbehörde (in Niedersachsen das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz) zuständig gewesen.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Ralf Röger: Rechtsfragen der Abfallentsorgung im Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie. Carl Heymanns, 2001, ISBN 3-452-24878-X
  • Gerhard Friedrich: EU erzwingt neues Kreislaufwirtschaftsgesetz. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Ausgabe 4/2011 vom 12. Mai 2011, S. 108 ff.
  • Walter Leidinger, Joachim Beyer: Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung. In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung. Band 17, Nr. 2, 2005, S. 59–63, ISSN 0934-3504
  • Thorsten Pitschke, Wolfgang Rommel, Udo Roth, Sarah Hottenroth, Martin Frede: Ökoeffizienz von öffentlichen Entsorgungsstrukturen. In: Müll und Abfall 36(9), 2004, S. 420–429, ISSN 0027-2957
  • Erwin Thomanetz: Salzkonservierung von Abfällen mit hohem TOC für die Untertageverbringung in Salzformationen. In: Müll und Abfall, Band 36, Nr. 11, 2004, S. 559–562, ISSN 0027-2957

Weblinks

Commons: Abfallentsorgung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Abfallentsorgung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Health crisis: Up to a billion tons of waste potentially burned in the open every year (englisch). In: phys.org. 
  2. E. Cook, C. A. Velis: Global Review on Safer End of Engineered Life. In: Global Review on Safer End of Engineered Life. 6. Januar 2021, doi:10.5518/100/58 (englisch).
  3. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009, Az. 7 C 16.08, Volltext.
  4. VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 2010, Az. 12 B 5464/09, Volltext (Fall Wessarges & Hundertmark gegen Landkreis Holzminden).
  5. OVG Lüneburg, Urteil vom 21. März 2013, Az. 7 LB 56/11, Volltext.
  6. Privater Altpapierversorger obsiegt gegen Untersagungsverfügung.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Where Your Crap Goes.jpg
Autor/Urheber: Alan Levine, Lizenz: CC BY 2.0
"It just does not disaooear"
Sysav–flygbild 06 september 2014.jpg
Autor/Urheber:

This image was produced by me, David Castor (user:dcastor). The pictures I submit to the Wikipedia Project are released to the public domain. This gives you the right to use them in any way you like, without any kind of notification. This said, I would still appreciate to be mentioned as the originator whenever you think it complies well with your use of the picture. A message to me about how it has been used would also be welcome. You are obviously not required to respond to these wishes of mine, just in a friendly manner encouraged to. (All my photos are placed in Category:Images by David Castor or a subcategory thereof.)

David Castor Wikimedia.jpg

, Lizenz: CC0
Sysav head office and facility for incineration and animal cremation as well as powerplant for heat and electricity.