Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (kurz: AMEV) ist ein Fachgremium auf dem Gebiet der Maschinen- und Elektrotechnik.
Geschichte
Der AMEV führt die Arbeit der im Jahre 1905 gegründeten „Vereinigung von Ingenieuren der Heizungstechnik im öffentlichen Dienst zum Erfahrungsaustausch und zur Lösung von fachlichen Problemen beim Technikeinsatz“ fort. Diese Vereinigung organisierte sich im Jahr 1952 neu als „Arbeitskreis Heizungs- und Maschinenwesen staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AHMV)“. Infolge der Integration der Elektrotechnik benannte sich der AHMV im Jahr 1975 in „Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen“ (AMEV) um.
Der AMEV war seit Bestehen dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) zugeordnet, bis das BMBau durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 mit dem Bundesverkehrsministerium zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vereinigt wurde. Der Bereich Bauwesen und Stadtentwicklung (mit dem AMEV) wurde am 17. Dezember 2013 durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom BMV getrennt und an das BMU angegliedert. Im Kabinett Merkel IV wurde der Bereich Bauwesen ab dem 14. März 2018 dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zugeschlagen. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde die Geschäftsstelle des AMEV in das neu gebildete Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übertragen. Derzeitiger Leiter der Geschäftsstelle ist seit Juni 2024 Oliver Dahms.
Leiter der Geschäftsstelle seit der Gründung des AMEV:
- Adamik BMBau 1975–1996
- Oskelat BMBau 1996–1999
- Wernke BMVBW 1999–2001
- Rüdiger Reetz BMVBW 2001–2011
- Jörg Schäl BMVBS 2011–2013
- Uwe Kanschat BMVBS 2011–2013
- Andreas Schork BMWSB 2013–2024
- Oliver Dahms BMWSB 2024
Aufgabe
Der AMEV hat die Aufgabe, die Bauämter der Länder und der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften, und damit das gesamte Bauwesen der öffentlichen Hand, unter Beachtung der jeweiligen Eigenverantwortung bei Planung, Bau und Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und dem technischen Facilitymanagement zu unterstützen. Er veröffentlicht hierzu regelmäßig Empfehlungen, die auf den Anerkannten Regeln der Technik basieren, beispielsweise zu Planung, Bau und Betrieb von Brandmelde- oder Kälteanlagen.
Die Empfehlungen des AMEV sind im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Regel verbindlich, soweit nicht verwaltungsinterne Regelungen wie Erlasse oder Verwaltungsvorschriften Gegenteiliges vorsehen.
Hierbei werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Erarbeitung von Empfehlungen für Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen der Technischen Ausrüstung
- Erfahrungsaustausch einschließlich Auswertung
- Gegenseitige Unterrichtung über neue TGA-relevante Vorschriften und Regelwerke
- Praxisbezogene Grundlagen- und Grunddatenermittlung
- Erarbeitung von Kosten- und sonstigen Richtwerten
- Förderung der Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung
- Weiterentwicklung des Vergabewesens; Mitarbeit im DVA
- Vorschläge zur Vertragsgestaltung für Leistungen freiberuflich tätiger Ingenieure
- Empfehlungen zur Aus- und Fortbildung von Fachkräften
- Gegenseitige Unterrichtung über Forschungsvorhaben und Forschungsergebnisse mit dem Ziel einer abgestimmten Umsetzung in die Praxis
Dabei werden der jeweils neueste Stand der Technik, die haushaltsrechtlich gebotene Wirtschaftlichkeit und andere wichtige Zielsetzungen wie Klimaschutz und Energieeinsparung besonders berücksichtigt. Der AMEV erfüllt seine Aufgaben in Abstimmung und Zusammenarbeit mit gleichgerichtet arbeitenden Institutionen.
Mitglieder
Der AMEV hat bis zu 52 Mitglieder. Dabei stellen
- die Bundesbauverwaltungen insgesamt bis zu 5,
- die Hochbauverwaltungen der Länder insgesamt bis zu 22,
- die Bauverwaltungen der kommunalen Spitzenverbände insgesamt bis zu 22,
- und sonstige bis zu 3 Mitglieder.
Die Mitgliedschaft erlischt dabei automatisch, wenn das Mitglied aus dem aktiven Dienst ausscheidet oder das Mitglied den ernennenden Verwaltungsbereich verlässt (Dienststellenwechsel). Darüber hinaus kann bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes der Beirat ein Mitglied abberufen.
Die Mitglieder wählen aus ihrem Kreis für die Dauer von 3 Jahren einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Derzeitiger AMEV-Vorsitzender ist Dipl.- Ing. Robert Abteilungsleiter im Gebäudemanagement der Stadt Aachen.