’s Ländle, meine Heimat

’s Ländle, meine Heimat, gedichtet und vertont von Anton Schmutzer (1864–1936), ist seit 1949 die Landeshymne des österreichischen Bundeslands Vorarlberg.

Die Urfassung der Hymne geht auf das Jahr 1905 zurück. Damals vertonte der Feldkircher Musiklehrer und Chorleiter Anton Schmutzer das Gedicht Vorarlbergers Heimweh. 1907 änderte er die Melodie geringfügig und unterlegte ihr einen neuen, selbst gedichteten Text: „Du Ländle, meine teure Heimat“. 1937 erklärte die Landesregierung das Volkslied zum offiziellen „Landeslied“, nachdem in der zweiten Strophe Bezugnahmen auf Kaiser und Monarchie aus dem Text entfernt worden waren. Dort hatte es bis dahin „hier hält man treu zum alten Kaiser“ geheißen, der „Kaiser“ wurde schließlich durch das „Heimatland“ ersetzt, alternativ dazu wird aber auch „Vaterland“ gesungen. In den folgenden Jahren des Krieges und des Nationalsozialismus, in der Vorarlberg vorübergehend wieder von Innsbruck aus verwaltet wurde, gewann das Lied besondere lokalpatriotische Bedeutung. 1949 erhob der Vorarlberger Landtag ’s Ländle, meine Heimat per Gesetz zur Landeshymne.

Text

Du Ländle, meine teure Heimat,
ich singe dir zu Ehr' und Preis;
begrüße deine schönen Alpen,
wo Blumen blüh'n so edel weiß,
und golden glühen steile Berge,
berauscht von harz'gem Tannenduft.
|: O Vorarlberg, will treu dir bleiben,
bis mich der liebe Herrgott ruft. :|

Du Ländle, meine teure Heimat,
wo längst ein rührig Völklein weilt,
wo Vater Rhein, noch jung an Jahren,
gar kühn das grüne Tal durcheilt;
hier hält man treu zum Heimatlande
und rot-weiß weht es in der Luft.
|: O Vorarlberg, will treu dir bleiben,
bis mich der liebe Herrgott ruft. :|

Du Ländle, meine teure Heimat,
wie könnt' ich je vergessen dein,
es waren doch die schönsten Jahre
beim lieben, guten Mütterlein.
Drum muss ich immer wieder kommen,
und trennte mich die größte Kluft.
|: O Vorarlberg, will treu dir bleiben,
bis mich der liebe Herrgott ruft. :|

Melodie

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Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 4 Vorarlberger Landesverfassung: Durch Gesetz wird eine Landeshymne bestimmt.
  • Die Landeshymne ist im Gesetz über die Landessymbole, LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001, geregelt; Text und Noten in Anlage 3.
  • Gemäß § 248 Abs. 2 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt die Landeshymne auch strafrechtlichen Schutz.

Literatur

  • Annemarie Bösch-Niederer: „O Vorarlberg, will treu dir bleiben“ – Vom Heimatlied zur Landeshymne. In: Montfort. Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs. 56. Jahrgang, Heft 1/2, 2004, ISBN 3-85430-319-X, S. 63–73 (Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs).

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.