Gebiet der Europäischen Union

ÖsterreichBelgienBulgarienRepublik ZypernTschechienDeutschlandDänemarkDänemarkEstlandSpanienFinnlandFrankreichFrankreichGriechenlandGriechenlandUngarnIrlandItalienItalienItalienLitauenLuxemburgLettlandNiederlandePolenPortugalRumänienSchwedenSlowenienSlowakeiIslandMontenegroNordmazedonienKroatienTürkeiTürkeiMaltaSerbienAlbanienKanarische Inseln (Spanien)Azoren (Portugal)Madeira (Portugal)Französisch-Guayana (Frankreich)Guadeloupe (Frankreich)Réunion (Frankreich)Martinique (Frankreich)Mayotte (Frankreich)
Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU (anklickbare Karte)

Das Gebiet der Europäischen Union umfasst grundsätzlich die Staatsgebiete der Mitgliedstaaten und repräsentiert den Wirkungsbereich der Europäischen Union (EU). Dabei ist zwischen

zu unterscheiden. Weitere Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die Nichtteilnahme gewisser Staaten oder Gebiete an Politikbereichen der Europäischen Union, wie der gemeinsamen Währung.

Beispielsweise gehört der Nordteil der Insel Zypern völkerrechtlich zur Republik Zypern und damit zum Gebiet der EU. Er befindet sich jedoch nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern. Das Recht der Europäischen Union ist dort suspendiert. Frankreich ist völkerrechtlich mit allen Départements und der Collectivité Saint-Martin EU-Mitglied. Andere französische Gebiete gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union und werden zollrechtlich als Drittland betrachtet. Für Deutschland gilt, dass alle Gebiete der Bundesrepublik Deutschland Gebiet der Europäischen Union sind, wobei Helgoland, die Exklave Büsingen am Hochrhein sowie die Freihäfen und die Duty-free-Bereiche der Flughäfen nicht zum Zollgebiet gehören.

Zudem gibt es Gebiete, die unter der Souveränität eines EU-Mitgliedstaates stehen, sowie Staaten, die von einem Mitgliedstaat international vertreten werden, die nicht oder nur eingeschränkt Teil der Europäischen Union sind.

Gebiete in äußerster Randlage (GÄR)

Karte der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (grün), sowie der Gebiete in äußerster Randlage (hellblau)

Gemäß Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können für die „Gebiete in äußerster Randlage“ (kurz GÄR; englisch Outermost regions, kurz OMR)[1] unter Berücksichtigung ihrer besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lage (zum Beispiel Abgelegenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen) spezifische Maßnahmen und Vergünstigungen beschlossen werden, die Ausnahmen von sonst geltenden Bestimmungen des Europarechts darstellen. Trotz dieser Ausnahmen sind diese Gebiete vollwertige Teile des EU-Territoriums.[2]

Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)

Nach dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 198 bis 204 AEUV) sind die „Überseeischen Länder und Gebiete“ (kurz ÜLG, seltener Überseeische Länder und Hoheitsgebiete; englisch Overseas countries and territories, kurz OCT) mit der Europäischen Union assoziiert.[3][4] Damit fallen insbesondere im Handel mit diesen Gebieten keine Zölle an. Sie gehören, obwohl sie teilweise zum Staatsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union gehören, im Prinzip der Europäischen Union nicht an, obwohl einzelne Aspekte des Europarechts auch dort anzuwenden sind.

Gleichzeitig sind seit Februar 2020 alle ÜLG der Overseas Countries and Territories Association (OCTA) beigetreten. Ihr Zweck besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung in überseeischen Ländern und Gebieten sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zu verbessern. Am 25. Juni 2008 wurde in Brüssel ein Kooperationsvertrag zwischen der EU und der OCTA unterzeichnet.[5]

Sonstige Gebiete

Für weitere Gebiete von EU-Mitgliedsstaaten gelten Ausnahmeregelungen und Besonderheiten aufgrund der geografischen Lage, eines Autonomiestatus oder bestehenden zollrechtlichen Ausnahmeregelungen.

Übersicht über das Gebiet der Europäischen Union

In der folgenden Tabelle sind alle besonderen Gebiete nach betreffendem Mitgliedsstaat aufgeführt. Der GÄR- oder ÜLG-Status eines entsprechenden Gebiets ist jeweils in der Tabelle abzulesen; bei den übrigen Gebieten handelt es sich um sonstige Gebiete mit Besonderheiten. Gleichzeitig stellt die Tabelle alle Teile des Gebiets der Europäischen Union dar.[6]

Mitgliedstaaten und TerritorienTeil der EUEuroparecht
anwendbar
EURATOMUnions­bürger­schaftWahl des Europäischen ParlamentsSchengen-RaumUSt-Union
der EU
Zoll­gebiet
der EU
Euro
Belgien
Belgien
jajajajajajajajaja
Bulgarien
Bulgarien
jajajajajaMit Ausnahmen[7]jajanein, BGN
Danemark
Dänemark
jajajajajajajajanein, DKK
DanemarkDänemarkjajajajajajajajanein, DKK
FrerFäröerneinneinneinneinneinNein
(jedoch keine Grenz­kontrollen)[8]
neinneinnein, DKK
GrnlandGrönlandÜLGMinimalneinneinneinNein
(jedoch keine Grenz­kontrollen)[8]
neinneinnein, DKK
Deutschland
Deutschland
jajajajajajajajaja
BsingenBüsingenjajajajajajaneinneinoffiziell: nur EUR
faktisch: auch CHF
HelgolandHelgolandjajajajajajaneinneinja
Estland
Estland
jajajajajajajajaja
Finnland
Finnland
jajajajajajajajaja
AlandÅlandjaMit Ausnahmen[9]jajajajaneinjaja
Frankreich
Frankreich
jajajajajajajajaja
ClippertonInselClipperton-InselneinMinimaljaunbewohntunbewohntneinneinneinja
GuayanafFranzösisch-GuayanajaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
PolynesienFranzösisch-PolynesienÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
FranzsischeSdundAntarktisgebiete
Französische Süd- und Antarktisgebiete
ÜLGMinimaljajajaneinneinneinja
GuadeloupeGuadeloupejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
MartiniqueMartiniquejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
MayotteMayottejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
NeukaledonienNeukaledonienÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
RunionRéunionjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
SaintBarthlemySaint-BarthélemyÜLGMinimaljajajaneinneinneinja[10]
SaintMartinSaint-MartinjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
SaintPierreundMiquelonSaint-Pierre und MiquelonÜLGMinimaljajajaneinneinneinja[11]
WallisundFutunaWallis und FutunaÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
Griechenland
Griechenland
jajajajajajajajaja
AthosAthosjajajajajaMit Ausnahmenneinjaja
Irland
Irland
jajajajajaNur polizeiliche und justizielle Zusammenarbeitjajaja
Italien
Italien
jajajajajajajajaja
CampionedItaliaCampione d’Italiajajajajajajaneinjanein, CHF
LivignoLivignojajajajajajaneinneinja
Kroatien
Kroatien
jajajajajajajajaja
Lettland
Lettland
jajajajajajajajaja
Litauen
Litauen
jajajajajajajajaja
Luxemburg
Luxemburg
jajajajajajajajaja
Malta
Malta
jajajajajajajajaja
Niederland
Niederlande
jajajajajajajajaja
NiederlandNiederlandejajajajajajajajaja
BonaireBonaireÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
SabaSabaÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
SintEustatiusSint EustatiusÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
ArubaArubaÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, AWG
CuraaoCuraçaoÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, ANG
SintMaartenSint MaartenÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, ANG
oesterre
Österreich
jajajajajajajajaja
Polen
Polen
jajajajajajajajanein, PLN
Portugal
Portugal
jajajajajajajajaja
AzorenAzorenjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajajajaja
MadeiraMadeirajaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajajajaja
Rumnien
Rumänien
jajajajajaMit Ausnahmen[12]jajanein, RON
Slowakei
Slowakei
jajajajajajajajaja
Slowenien
Slowenien
jajajajajajajajaja
Spanien
Spanien
jajajajajajajajaja
Ceuta
Ceuta
jaMit Ausnahmenjajajade jure Ja,
aber Grenzkontrollen[13]
neinneinja
KanarischeInseln
Kanarische Inseln
jaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajaneinjaja
Melilla
Melilla
jaMit Ausnahmenjajajade jure Ja,
aber Grenzkontrollen[13]
neinneinja
Plazasdesoberana
Plazas de soberanía
ja[14]jajaunbewohntunbewohntjajajaja
Schweden
Schweden
jajajajajajajajanein, SEK
Tschechien
Tschechien
jajajajajajajajanein, CZK
Ungarn
Ungarn
jajajajajajajajanein, HUF
zypernrep
Republik Zypern
jajajajajaNicht eingeführtjajaja
Zypernnord
Nordzypern
de jure Ja,
de facto Nein
Nein (Vertrags­anwendung suspendiert)[15]Nein (Vertrags­anwendung suspendiert)Teilweise[16]Teilweise[17]neinneinneinnein, TRY
UNPufferzone
UN-Pufferzone
ja??????jajaneinnein???ja
Freihäfen sowie Duty-free-Bereiche an Flughäfen in verschiedenen Mitglieds­staatenjajajaunbewohntunbewohntWie in Mitglieds­staatneinneinWährung des Mitglieds­staates
Mitgliedstaaten und TerritorienTeil der EUEuroparecht
anwendbar
EURATOMUnions­bürger­schaftWahl des Europäischen ParlamentsSchengen-RaumUSt-Union
der EU
Zoll­union
der EU
Euro

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Welche Gebiete „Gebiete in äußerster Randlage“ im Sinne des Art. 349 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind, ergibt sich aus Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 6 AEUV in Verbindung mit dem 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union (ABl. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4–5) und dem 2012/419/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union (ABl. L 204 vom 31. Juli 2012, S. 131–131) (alle abgerufen am 15. Dezember 2017).
  2. Jakob Lempp: Gebiete in äußerster Randlage der EU (Outermoust Regions „OMR“). In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 37–39.
  3. Katharina McLarren: From Colonialism to Climate Change. The EU and its Overseas Countries and Territories. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 40–42 (englisch).
  4. Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) | Access2Markets. Abgerufen am 5. Juni 2024.
  5. Commission of the European Communities: Future relations between the EU and the Overseas Countries and Territories. Brüssel Mai 2008 (octassociation.org [PDF]).
  6. Jan Niklas Rolf: Territoriale Sonderfälle innerhalb und außerhalb der EU. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 47–50.
  7. Grenzkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen aufgehoben, an den Landbinnengrenzen jedoch beibehalten, siehe [1]
  8. a b Übereinkommen über den Beitritt des Königreichs Dänemark zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
  9. AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, Protokoll Nr. 2 – über die Ålandinseln
  10. Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union
  11. 1999/95/EG: Entscheidung des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Währungsregelungen in den französischen Gebieten St. Pierre und Miquelon und Mayotte
  12. Grenzkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen aufgehoben, an den Landbinnengrenzen jedoch beibehalten, siehe [2].
  13. a b Schengen-Visa neben auf das Gebiet beschränkten Spezialvisa akzeptiert und Schengen-Besitzstand anwendbar, aber Sonderregelungen, die zu Grenzkontrollen führen, entsprechend Nachrichtenartikel zu Visaregelung, Nachrichtenartikel zu formaler Schengenraum-Mitgliedschaft, offizieller Darstellung des Schengen-Raums (PDF) und Antwort der EU-Kommission
  14. Gebiete unter spanischer Souveränität, die in keine Verwaltungsstrukturen eingebunden sind und keine Erwähnung in Verträgen zur EU oder Schengen-Raum finden, sodass für sie auch keine Ausnahmen definiert sind; entsprechend wie normales spanisches Staatsgebiet betrachtet wie in Artikel zum Status der Plazas de soberanía aufgeführt
  15. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge – Protokoll Nr. 10 über Zypern
  16. Da der Nordteil der Republik Zypern 1974 von der Türkei besetzt wurde, das Territorium jedoch völkerrechtlich weiterhin Teil der Republik ist, werden die Regeln des zyprischen Staatsangehörigkeitsgesetzes auch auf Nordzyprer angewandt. Auch türkische Nordzyprer gelten für die Republik Zypern als Staatsbürger und sind folglich mit dem EU-Beitritt auch Unionsbürger, nicht jedoch Personen, die nach 1974 aus politischen Gründen auf der Insel angesiedelt wurden.
  17. Da die Republik Zypern ihr Hoheitsrecht im Norden der Insel nicht ausüben kann, kann sie dort auch keine Wahllokale eröffnen. Damit diejenigen Nordzyprer, die Staatsbürger sind, ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie Wahllokale in der Republik Zypern aufsuchen. Zwei der sechs zypriotischen Sitze im Europäischen Parlament sind eigentlich für türkische Zyprioten reserviert.sueddeutsche.de Jedoch wurde erst bei der Europawahl 2019 mit Niyazi Kızılyürek erstmals ein Nordzyprer ins Parlament gewählt.

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This is the national flag of Belgium, according to the Official Guide to Belgian Protocol. It has a 13:15 aspect ratio, though it is rarely seen in this ratio.

Its colours are defined as Pantone black, Pantone yellow 115, and Pantone red 032; also given as CMYK 0,0,0,100; 0,8.5,79,0; and 0,94,87,0.
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Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
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Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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