Österreichische Gesundheitskasse

Osterreich  Österreichische Gesundheitskasse
Sozialversicherungsträgerp1
Staatliche EbeneBundesebene
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
AufsichtBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Finanzen
Gründung1. Jänner 2020
HauptsitzWien, Österreich
Websitewww.gesundheitskasse.at

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich) mit Sitz Wien und Träger der Pflichtkrankenversicherung in Österreich in Österreich. 2020 wurden durch Fusion die zuvor 21 Versicherungsträger auf fünf reduziert.[1] Durch die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen sowie der Betriebskrankenkassen Kapfenberg, voestalpine Bahnsysteme, Mondi und Zeltweg entstand die neue Österreichische Gesundheitskasse. Der Sitz der ÖGK ist in Wien.[2]

Derzeit sind 7,2 Millionen Menschen bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert. Österreichweit arbeiten über 12.000 Beschäftigte in mehr als 120 Servicestellen und 100 Gesundheitseinrichtungen, darunter das Hanusch-Krankenhaus in Wien.[3] Mit einem Leistungsvolumen von fast 15,3 Milliarden Euro deckt die Österreichische Gesundheitskasse den Bedarf an Gesundheitsleistungen ihrer Versicherten im Jahr 2020.[4]

Geschichte

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Österreichische Nationalrat mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) die Zusammenführung der bestehenden 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Die neun Gebietskrankenkassen wurden mit 1. Jänner 2020 zur Österreichischen Gesundheitskasse fusioniert, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).[1] Die Reform des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) hatte ebenfalls mit 1. Jänner 2020 die Integration der Betriebskrankenkassen Mondi, Voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg in die ÖGK, sowie die Integration der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe in die BVAEB und die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien zur Folge.[5]

Mit 1. April 2019 wurde Matthias Krenn erster Obmann der ÖGK, er leitete bis Ende 2019 den Überleitungsausschuss parallel zu den bisher bestehenden Gremien. Auf Arbeitgeberseite wurden für den Überleitungsausschuss und späteren Verwaltungsrat der ÖGK neben Matthias Krenn auch Peter Genser, Christian Moser, Ursula Krepp, Helwig Aubauer und Martin Puaschitz nominiert. Auf Arbeitnehmerseite wurden Andreas Huss, Barbara Teiber, David Mum, Franz Binderlehner, Manuela Majeranowski und Martin Schaffenrath für den Überleitungsausschuss nominiert.[6]

Am 11. Juni 2019 wurde Bernhard Wurzer als Generaldirektor bestellt. Weiters wurden Alexander Hagenauer, Georg Sima sowie Rainer Thomas zu seinen Stellvertretern ernannt. Das neue Direktorium wurde mit 1. Juli 2019 aktiv.[7]

Sozialministerin Brigitte Zarfl bezifferte die Kosten der Fusion in einer Anfragebeantwortung mit 300 bis 400 Millionen Euro.[8]

Gesundheitsreform

Im Herbst 2023 soll eine Gesundheitsreform an den Finanzausgleich angehängt werden.[9] Während dazu Verhandlungen auf Beamtenebene verliefen, meldete der ORF Ende Juli: „Nun fordern die Bundesländer aber eine politische Abstimmung, wie es vonseiten des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Kärntens Peter Kaiser (SPÖ), zur APA hieß.“[10] Die Vorsitzende der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten, Beate Prettner, bekundete diesbzgl. Verhandlungsbereitschaft „über den Sommer“.[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Strukturreform in der österreichischen Krankenversicherung. Archiviert vom Original am 9. November 2017. Abgerufen am 12. Oktober 2022.
  2. § 23 Abs. 1 ASVG.
  3. Über die Österreichische Gesundheitskasse. Abgerufen am 2. Januar 2020.
  4. Die Österreichische Gesundheitskasse ist startklar. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  5. § 718 Abs. 8 ASVG. Abgerufen am 7. Januar 2020.
  6. orf.at: Matthias Krenn Obmann der Gesundheitskasse. Artikel vom 12. März 2019, abgerufen am 13. März 2019.
  7. apa.ots: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nimmt Gestalt an: Vierköpfiges Management wurde heute bestellt. Artikel vom 11. Juni 2019, abgerufen am 12. Juni 2019.
  8. Kassenfusion kostet 300 bis 400 Millionen Euro. 16. Juli 2019, abgerufen am 16. Juli 2019.
  9. Simon Rosner: Sozialversicherung - Warum die Gesundheitsreform scheitern könnte. 1. März 2023, abgerufen am 24. Juli 2023.
  10. a b ORF at/Agenturen red: Gesundheitsreform: Länder pochen auf Abstimmung. 24. Juli 2023, abgerufen am 24. Juli 2023.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Die ÖGK ist der Haupt-Sozialversicherungsträger Österreichs.