Österreichische Botschaft in Prag
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Staatliche Ebene | bilateral | ||
Stellung der Behörde | Botschaft | ||
Aufsichtsbehörde(n) | BMeiA | ||
Bestehen | seit 1919 | ||
Hauptsitz | Prag | ||
Botschafter | Bettina Kirnbauer | ||
Website | www.bmeia.gv.at |
Die Österreichische Botschaft in Prag ist die ständige diplomatische Vertretung der Republik Österreich in der Tschechischen Republik.
Geschichte
Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie 1918 entstand die Notwendigkeit einer österreichischen Botschaft in der Tschechoslowakei. Im Jahr 1919 wurde Ferdinand Marek beauftragt, eine diplomatische Vertretung in Prag aufzubauen. Am 11. April 1922 übergab er dem tschechoslowakischen Präsidenten Tomáš Garrigue Masaryk die Beglaubigung als österreichischer Gesandter. Nach dem Anschluss Österreichs im Jahr 1938 wurde die Botschaft geschlossen. Im Marek verblieb in Prag und bemühte um die Wiedererrichtung. Er nahm, von der provisorischen tschechoslowakischen Regierung genehmigt, unmittelbar nach Kriegsende seine Tätigkeit am 12. Mai 1945 wieder auf. Er wurde noch im Mai von den sowjetischen Besatzern verhaftet und starb 1947 in Moskauer Haft. Das Botschaftsgebäude diente in dieser Zeit als Unterkunft für Flüchtlinge nach Österreich.[1]
Beim Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR am 21. August 1968 erteilte der damalige Botschafter und spätere Bundespräsident Rudolf Kirchschläger entgegen den Weisungen aus Wien tausende Ausreisevisa an tschechoslowakische Staatsbürger.
Standorte und Organisation
Das diplomatische Vertretung sowie das Konsulat befinden sich in der Viktora Huga 10, im Stadtteil Smíchov. Das Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude befindet sich seit 1922 im Besitz der Republik Österreich.
Die Residenz befindet sich im Palais Hložek von Žampach in der Kanovnická 4.
Das Österreichische Kulturforum Prag befindet sich am Jungmannovo náměstí 18.
Österreichische Honorarkonsulate gibt es in Brünn und Budweis.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Die Anfänge der Österreichischen Botschaft in Prag Webseite der Botschaft
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war (seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“).
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“