Österreichische Botschaft in Ankara

OsterreichÖsterreichÖsterreichische Botschaft in Ankara
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Staatliche Ebenebilateral
Stellung der BehördeBotschaft
Aufsichts­behörde(n)Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Bestehenseit 28. Jänner 1924
HauptsitzTurkei Ankara
BotschafterGabriele Juen
(seit 2024)[1]
Websitewww.bmeia.gv.at
Österreichische Botschaft in Ankara (2015)

Die Österreichische Botschaft in Ankara ist der Hauptsitz der diplomatischen Vertretung Österreichs in der Türkei. Sie befindet sich in der Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara.

Geschichte

Als erster österreichischer Gesandter im Osmanischen Reich gilt Frederico di Strassoldo 1510 bis 1511. Von 1547 an entsandten die Habsburger Kaiser – mit Unterbrechungen – Botschafter nach Konstantinopel. Die Liste der Gesandten und Botschafter im Osmanischen Reich reicht bis 1918. Am 28. Jänner 1924 schlossen die Republik Österreich und die Türkische Republik einen Freundschaftsvertrag (BGBl. Nr. 391/1924), mit dem bestätigt wurde, dass sich die beiden Länder einig waren, „die diplomatischen Beziehungen gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts herzustellen“. Die österreichische Botschaft befand sich zuerst in Istanbul, ab 1929 in Ankara. Das 1935 bis 1936 fertiggestellte Gebäude der Österreichischen Botschaft wurde durch Clemens Holzmeister erstellt.

Auf Grundlage eines zwischen Österreich und der Türkei unterzeichneten bilateralen Abkommens warben österreichische Unternehmen seit 1964 Arbeitskräfte in der Türkei an. Insgesamt etwa 270.000 Menschen in Österreich stammen aus der Türkei, sind also entweder türkische Staatsangehörige oder haben ihre Wurzeln dort.

Siehe auch: Liste der österreichischen Botschafter in der Türkei und Österreichisch-türkische Beziehungen

Funktion

Die Botschaft dient der Pflege der Beziehungen zwischen Österreich und der Türkei. Außenwirtschaftszentren befinden sich in Ankara und Istanbul. Im Bereich der Kultur sind folgende Einrichtungen der Botschaft zugeordnet:

  • Österreichisches Kulturforum Istanbul
  • Österreich-Bibliothek Istanbul
  • St. Georgs-Kolleg
  • Archäologische Ausgrabungen in Ephesos

Der Konsularbezirk der Botschaft umfasst die ganze Türkei außer den Provinzen Istanbul, Bursa, Edirne, Kirklareli, Tekirdag, Kocaeli, Balikesir, Canakkale, Sakarya, Bilecik, Bolu und Zonguldag, für die das Österreichische Generalkonsulat in Istanbul zuständig ist.

Österreichische Honorarkonsulate befinden sich zudem in Antakya, Antalya, Bodrum, Bursa, Edirne, Gaziantep, Izmir, Kayseri, Mersin und Samsun.

Einzelnachweise

  1. https://www.hurriyet.com.tr/video/cumhurbaskani-erdogan-avusturya-tunus-singapur-ve-portekiz-buyukelcilerini-kabul-etti-42395147

Weblinks

Commons: Austrian Embassy, Ankara – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Koordinaten: 39° 54′ 34,6″ N, 32° 51′ 25,2″ O

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Embassy of Austria in Ankara 01.JPG
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Österreichische Botschaft in Ankara (Türkei)