Österreichische Botschaft für Armenien

Osterreich  Österreichische Botschaft für Armenien
Österreichische Behörde
Staatliche EbeneBund
Stellung der BehördeNachgeordnete Dienststelle (Auslandsvertretung)
AufsichtAußenministerium
Gründung2012
HauptsitzOsterreichÖsterreich Wien Minoritenplatz 8 (c/o BMEIA)
Behörden­leitungAlois Kraut
Websiteauf bmeia.gv.at

Die Österreichische Botschaft für Armenien ist die Botschaft der Republik Österreich für die Republik Armenien (armenisch Hajastani Hanrapetutjun).

Geschichte

Armenien gehörte ab 1514 zum Osmanischen Reich, zuständig war also der Österreichische Gesandte bei der Hohen Pforte in Istanbul. Nach der Gründung der Sowjetunion im Jahr 1922 war der Österreichische Botschafter in Russland an der Botschaft Moskau der Vertreter (1924–1927, ab 1945). Die Moskauer Botschaft blieb auch nach dem Zerfall der Sowjetunion 1990/1991 zuständig. Das Engagement Österreichs in Armenien geht auf die humanitäre Hilfe nach dem schweren Erdbeben 1988 zurück.[1] Seit 2011 ist Armenien ein Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA), und es wurde am Honorarkonsulat in Jerewan (Eriwan) ein Büro für technische Zusammenarbeit aufgebaut (heute von der Austrian Development Agency ADA betrieben).[1]

2012 wurde dann ein eigener Botschafter akkreditiert,[2] er residiert am Außenministerium in Wien.[3]

Für Visum-Anträge von Antragstellern mit Wohnsitz Armenien ist seit 1. Januar 2023 die Österreichische Botschaft Tiflis zuständig.[4]

Liste der Österreichischen Botschafter

NameAmtszeitAnmerkungen
Osterreich Österreich → Armenien Armenien
Alois Krautseit August 2012ao. und bev. Botschafter für Armenien und a. i. für Usbekistan

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Schwarzmeerraum/Südkaukasus: Armenien. (Memento desOriginals vom 13. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.entwicklung.at Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, entwicklung.at (abgerufen am 13. Februar 2016).
  2. Lebenslauf Botschafter Dr. Alois Kraut. bmeia.gv.at/oeb-armenien (abgerufen am 13. Februar 2016).
  3. Für Konsularangelegenheiten ist weiterhin die Österreichische Botschaft/Konsularabteilung Moskau zuständig; für Visa-Angelegenheiten die Deutsche Botschaft in Jerewan; Österreichische Vertretungen: Armenien, bmeia.gv.at (Suche abgerufen am 13. Februar 2016).
  4. Österreichische Botschaft Armenien. Außenministerium der Republik Österreich, abgerufen am 16. Dezember 2022.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.