Wie kann man Google-Bewertungen löschen?

Umfragen zeigen, dass fast 90 Prozent der Verbraucher heutzutage Bewertungen im Internet als ebenso vertrauenswürdig einschätzen, wie Empfehlungen von Bekannten. Damit geht einher, dass negative Online-Rezensionen für Unternehmen zu einer weitreichenden Rufschädigung führen können.

In einigen Fällen verstoßen schlechte Bewertungen auf Google und Co. jedoch auch gegen die generellen Richtlinien der Suchmaschine oder das Gesetz. Liegen derart unberechtigte Online-Bewertungen vor, ist es möglich, Google Rezensionen löschen zu lassen.

Wie im Detail vorzugehen ist, um unrechtmäßige Bewertungen im Internet zu entfernen und wobei es darauf ankommt, erklärt der folgende Beitrag.

Wann ist das Löschen von Google-Bewertungen möglich?

Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Situationen ausmachen, in denen das Löschen von Bewertungen auf Google möglich ist. Diese bestehen darin, dass die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt oder das sie der geltenden Rechtsprechung widerspricht.

Unternehmen können sich gegen Bewertungen im Internet jedoch selten wehren, egal, um welche Plattform oder Suchmaschine es sich auch handeln mag. Bereits im Jahr 2009 wurde durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass das Hinterlassen einer Bewertung auf Internet-Plattformen für Verbraucher auch möglich sein muss, wenn das Unternehmen dafür keine explizite Einwilligung erteilt hat.

Aus diesem Grund ist es nicht möglich, jegliche negative Bewertung in der Suchmaschine zu löschen – denn Bewertungen im Internet genießen einen hohen Stellenwert. Stichwörter sind hier Meinungsfreiheit und Authentizität. Das öffentliche Interesse wiegt in diesem Bereich also stärker als das Persönlichkeitsrecht – so ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofes.

Der Fall liegt jedoch nur vor, wenn die Bewertungen auch der gültigen Rechtsprechung entsprechen.

Wann wird durch eine Bewertung gegen geltendes Recht verstoßen?

Die Wahrung der Meinungsfreiheit genießt bei Google eine überaus hohe Priorität. Allerdings lassen sich auch Grenzen hinsichtlich dieses Grundrechtes ausmachen. Sollte sich die jeweilige Meinungsäußerung als rechtswidrig zeigen, ist eine Entfernung der Bewertung möglich.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Verleumdungen, üble Nachrede oder Beleidigungen in der jeweiligen Bewertung zu finden sind. Daneben darf sie ebenfalls nicht gegen das geltende Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Außerdem schützt die Meinungsfreiheit ebenfalls keine Bewertungen, die nachweislich auf falsche Tatsachen gestützt sind.

In diesem Fall verstoßen Bewertungen gegen die Google-Richtlinien

Durch die Suchmaschine wurden außerdem einige grundlegende Richtlinien aufgestellt, welche einen Schutz vor Bewertungen bieten sollen, die unzulässige Inhalte oder rechtliche Verstöße aufweisen.

Werden die folgenden Inhalte behandelt, handelt es sich demnach für Google um unzulässige Rezensionen:

  • Grundlegende Interessenskonflikte
  • Mobbing, Belästigungen oder Beleidigungen
  • Identitätsdiebstähle
  • Anstößige oder sexuelle Inhalte
  • Inhalte, die nur eingeschränkt zulässig oder illegal sind
  • Inhalte, die nicht themenbezogen sind
  • Falsche Inhalte, Spam oder Werbung

Sollte eine Bewertung einen dieser Punkte aufweisen, ist es möglich, die jeweilige Rezension auf Google löschen zu lassen.

Das richtige Vorgehen bei dem Löschen von Bewertungen auf Google

Es ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, negative Bewertungen, die durch einen Dritten auf Google abgegeben wurden, abzuschalten oder zu deaktivieren. Für das Löschen von erfolgten Bewertungen stehen verschiedene Vorgehensweisen zur Auswahl.

Über Google Maps oder Google MyBusiness kann die jeweilige Bewertung herausgesucht werden. Dann ist im nächsten Schritt eine Meldung an Google möglich, dass es sich bei dieser um eine unangemessene Bewertung handelt. Daneben besteht ebenfalls die Möglichkeit, das vorgefertigte Formular für Rechtsverstöße für die Suchmaschine direkt auszufüllen und an Google zu schicken.

Wird eine unzulässige Bewertung des eigenen Unternehmens entdeckt, hat eine entsprechende Meldung an Google zu erfolgen. Die einfachste Lösung besteht dabei in der Option der Meldung über Google Maps oder den Google MyBusiness-Account.

Nachdem die entsprechende Schaltfläche ausgewählt wurde, findet eine Weiterleitung zu einem Formular von Google statt. In diesem lässt sich schildern, weshalb die Löschung der Rezension gewünscht wird. Nachdem das Formular abgesendet wurde, wird die Bewertung durch die Betreiber der Suchmaschine überprüft. Sollte tatsächlich ein entsprechender Verstoß nachzuweisen sein, wird die unrechtmäßige Bewertung entfernt.

Das Formular zur Löschung von unrechtmäßigen Bewertungen

Das bereits erwähnte Formular, welches von Google für das Melden von Bewertungen zur Verfügung gestellt wird, kann auch direkt aufgerufen werden. Wichtig ist, dass das jeweilige Anliegen nachvollziehbar und detailliert geschildert wird, damit die Rechtsabteilung von Google tatsächlich eine fundierte Entscheidung zu dem individuellen Fall treffen kann. Eine Angabe mehr oder weniger kann also über Erfolg oder Misserfolg bestimmen.

Falls der Anspruch nicht eindeutig nachzuweisen ist oder man das Formular nicht korrekt ausgefüllt hat, kommt es von Seiten der Suchmaschine nicht zu der gewünschten Reaktion. Dann besteht jedoch noch die Chance, einen Anwalt einzuschalten, der sich dann mit Google auseinandersetzt.

Ist die Beauftragung eines Anwaltes für die Löschung von Bewertungen zu empfehlen?

In der Praxis kann unglücklicherweise häufig festgestellt werden, dass Google keine Reaktion zeigt, wenn eine Meldung über eine unzulässige Bewertung durch ein geschädigtes Unternehmen erfolgt. Eine Prüfung der Rezension findet beispielsweise gar nicht erst statt, wenn sich die jeweilige Meldung als fehlerhaft zeigt.

Für Unternehmen ist jedoch nichts wichtiger als die Wahrung eines guten Rufs in der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund kann es in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, sich bei dem Vorgehen durch einen kompetenten Anwalt für Internetrecht unterstützen zu lassen. Dieser kümmert sich dann um die vollständige Auseinandersetzung mit dem Betreiber der Suchmaschine.

Zum Beispiel wird durch die anwaltliche Unterstützung sichergestellt, dass mit dem Schreiben, welches an Google gesendet wird, eindeutig nachgewiesen wird, dass für das Unternehmen ein Anspruch darauf besteht, dass die unberechtigte Bewertung gelöscht wird. Zur gleichen Zeit wird auf Google selbstverständlich wesentlich mehr Druck ausgelöst, eine Prüfung und Löschung der Bewertung vorzunehmen, wenn das Schreiben durch einen Anwalt formuliert wird.

Unternehmen können durch diesen Schritt vermeiden, dass sie weitreichende Einbußen bei ihren Umsätzen verbuchen müssen, da sich die Kunden von ihnen aufgrund der schlechten Bewertung distanzieren. Darüber hinaus ist ein Anwalt unter Umständen ebenfalls in der Lage, von dem Verfasser der unrechtmäßigen Rezension die Zahlung von Schadenersatz zu erwirken.

Generell lässt sich nämlich feststellen, dass die Suchmaschine selbst kaum ein großes Interesse daran hegt, vorhandene Bewertungen zu entfernen. Eine juristische Lösung lässt sich jedoch in nahezu allen Fällen finden.