Tuning beim E-Bike: Nicht alles ist erlaubt


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Das klassische Fahrrad wird immer öfter durch ein E-Bike ersetzt. Der praktische Motor erleichtert das Radfahren und hilft Ihnen bei langen Strecken oder steilen Anstiegen. Die E-Bikes sind also nicht nur für die Radtour am Wochenende praktisch. Auch der Weg in die Arbeit oder die Fahrt zum Bäcker kann so ohne Anstrengung und noch dazu umweltschonend hinter sich gebracht werden. Um noch mehr Leistung aus dem Motor zu kitzeln, versuchen sich immer mehr E-Bike-Besitzer am Tuning.

Ein Blick in die StVO: Hier gibt es klare Regeln

Pedelecs gibt es mittlerweile in allen Variationen. Vom Mountainbike bis hin zum Mokwheel eBike können Sie das Fahrrad mit Elektroantrieb ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen auswählen. Eine Gemeinsamkeit gibt es jedoch immer: Der Motor darf eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Wenn Sie nun flott mit dem Pedelec unterwegs sind, wird die Motorleistung progressiv verringert. Sobald Sie ein Tempo von 25 km/h erreicht haben, schaltet sich die Tretunterstützung automatisch aus. Viele Motoren könnten aber ohne Probleme für mehr Tempo sorgen. So kommen Sie rein theoretisch schneller von A nach B und müssen sich auch bei höherer Geschwindigkeit nicht anstrengen. Durch das Tuning wird Ihr E-Bike aber automatisch zum Kleinkraftrad. Hierfür benötigen Sie einen eigenen Führerschein und es wird ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Auch die Benutzung von Radwegen ist nicht mehr erlaubt, wenn Ihr E-Bike schneller als 25 km/h fahren kann. Neben der Maximalgeschwindigkeit kann auch noch die Anfahr- oder Schiebehilfe verstärkt werden. Laut StVO ist Motorleistung bis 6 km/h erlaubt. Alles darüber hinaus würde Ihr E-Bike wieder in ein Kleinkraftrad verwandeln.

Tuning leicht gemacht: In Windeseile zu mehr Leistung

Das Tuning eines Pedelecs ist auch für Laien problemlos möglich. Um die Leistungsbeschränkung des Motors zu umgehen, muss lediglich ein aufsteckbarer Clip befestigt werden. Alternativ ist das professionelle Tuning auch über eine Software möglich. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie dauerhaft mit mehr Tempo unterwegs sein möchten. Interessant ist das vor allem für Mountainbiker. Denn natürlich gilt das Tuning-Verbot nur auf öffentlichen Straßen. Wenn Sie auf privaten Parcours oder im Gelände unterwegs sind, gibt es keine Beschränkungen. Vor allem bei steilen Anstiegen kann mehr Motorleistung besonders praktisch sein. So können Sie mit Ihrem E-Bike neue Routen erkunden und weitere Strecken zurücklegen. Aber Vorsicht: Die zusätzliche Leistung darf nicht unterschätzt werden. Denn auf unbefestigten Strecken lauern einige Gefahren. Sicherheit sollte hier immer an erster Stelle stehen.

Optisches Tuning: Individualisierung ist erlaubt

Beim optischen Tuning hingegen sind Ihrer Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Das E-Bike darf lackiert und der Sattel kann getauscht werden. Bei der Lackierung gilt: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht geblendet werden. Das müssen Sie auch beachten, wenn die originale Beleuchtung des Pedelecs getauscht werden soll. Ansonsten braucht es für das optische Tuning lediglich geschickte Hände. Denn der Tausch von Stoßdämpfern oder Bremsen kann durchaus eine Herausforderung sein. Sind Sie unsicher, sollte lieber ein Profi ans Werk. Denn im Zweifelsfall kann die Sicherheit durch falsche Montage gefährdet werden. Bei neuen Bremsen muss auch immer auf die Angaben des Herstellers geachtet werden. Denn nicht alle Beläge oder Scheiben sind für jedes E-Bike geeignet.