Taxiversicherung
Unter einer Taxiversicherung versteht man im Allgemeinen verschiedene Versicherungen, die mit dem Betrieb eines Taxis verbunden sind. Neben der Versicherung vom Taxi existieren weitere Versicherungen, wie beispielsweise die Mietwagenversicherung für die gewerbliche Personenbeförderung.
Zu den verschiedenen Taxiversicherungen gehört unter anderem:
- Taxi-Kfz-Haftpflichtversicherung
- Taxi-Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
- Taxi-GAP-Deckung
- Taxi-Insassenunfallversicherung
- Taxi-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
- Taxi-Betriebshaftpflicht
Taxi-Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Taxi-Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Taxen gesetzlich vorgeschrieben und muss zwingend bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Die Taxi-Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Taxis entstehen. Der Großteil der Schadensersatzansprüche entsteht durch Verkehrsunfälle.
Taxi-Kaskoversicherung
Eine Taxi-Kaskoversicherung ist für Taxen gesetzlich nicht vorgeschrieben und optional zur Taxi-Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar. Die Kaskoversicherung ist in den separaten Bausteinen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung aufgeteilt.
Die Teilkaskoversicherung versichert beispielsweise bedingungsgemäß:
Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruchschäden,
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und den Zusammenstoß mit Tieren
Die Vollkaskoversicherung deckt dahingehend bedingungsgemäß Schäden, welche selbst verursacht werden, und Schäden durch Vandalismus am Taxi ab.
Taxi-GAP-Deckung
Im Falle von geleasten Taxis hilft die Taxi-GAP-Deckung dabei, die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der ausstehenden Kreditsumme bei einem Totalschaden oder Totaldiebstahl zu schließen.
Taxi-Insassenunfallversicherung
Die Taxi-Insassenunfallversicherung ist wie die vorstehenden Versicherungen ein Teil der Taxiversicherung und schützt die Insassen, falls die gesetzliche Versicherungssumme nicht ausreichend ist.
Taxi-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die Taxi-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Taxifahrer und Taxiunternehmen. Eine Taxi-Rechtsschutzversicherung schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Es gibt auch zahlreiche Erweiterungsmöglichkeiten.
Taxi-Betriebshaftpflicht
Eine Taxi-Betriebshaftpflicht ist Teil der Taxiversicherung und kann auch optional abgeschlossen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Taxis eignet sich vor allem für Taxiunternehmen mit angemieteten Geschäftsräumen und Taxiunternehmen, welche zusätzlich den Schüler- und Krankentransport anbieten. Es ist ratsam, sich vor Abschluss bei dem zuständigen Krankenversicherungsverband oder der Schulbehörde über die benötigte Versicherungssumme zu informieren, um sicherzustellen, dass die Taxi-Betriebshaftpflichtversicherung den geforderten Anforderungen entspricht.
Versicherungsanbieter für Taxi-Versicherungen
Bei der Auswahl des richtigen Versicherungsanbieters für ein Taxi ist es wichtig, den optimalen Schutz zu erhalten. Allianz, KRAVAG, VdK und Württembergische sind für ihre Taxi-Versicherung und ihren guten Kundenservice bekannt. Versicherungsanbieter wie Allianz, Taxiversicherung Kapsch und Württembergische bieten zudem bewährte Taxi Zusatzversicherungen an, darunter die Kfz Taxi-Versicherung mit GAP-Deckung, Rechtsschutzversicherung und Insassenunfallversicherung.
Mietwagenversicherung
In Deutschland müssen Mietwagen, die für gewerbliche Personenbeförderung eingesetzt werden, ähnlich wie Taxen, versichert sein. Dabei spricht man von einer Mietwagenversicherung. Mietwagen für die Personenbeförderung werden hauptsächlich als Chauffeur-Dienstleister, im Krankenfahrdienst, als Shuttle-Service oder auch für Partner von Online-Fahrdienstvermittlern wie beispielsweise Bolt, FreeNow oder Uber eingesetzt.