Reiserücktrittsversicherung: Wenn der geplante Urlaub ins Wasser fällt
(c) Elnur_
Für viele Menschen ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Immerhin werden die Alltagssorgen über Bord geworfen und Sie können eine unbeschwerte Zeit genießen. Bei der Buchung muss aber auch daran gedacht werden, dass die Reise eventuell ins Wasser fällt. Unvorhergesehene Ereignisse können dafür sorgen, dass Sie den Urlaub nicht antreten können. In solchen Fällen schützt eine Reiserücktrittsversicherung vor hohen Kosten.
Die kurzfristige Stornierung ist oft teuer
Wenn Sie den Urlaub kurz vor der Abreise stornieren müssen, ist das gleich aus mehreren Gründen besonders ärgerlich. Nicht nur die Reisefreude fällt dann ins Wasser, auch die Stornobedingungen der meisten Reiseanbieter sprechen dann gegen sie. Kann der Urlaub spontan nicht angetreten werden, müssen Sie in der Regel dennoch den vollen Preis zahlen. Auch bei einem Storno einige Wochen vor Reisebeginn werden bis zu 80 % der Gesamtsumme fällig. Die Gründe dafür sind schnell gefunden. Der Reiseveranstalter wird meist auf den Kosten für Flug und Hotel sitzenbleiben, wenn Sie kurzfristig stornieren. Im besten Fall kann Ihre Reise als Last-Minute-Schnäppchen verkauft werden. In beiden Fällen zieht Ihre Stornierung für den Reiseveranstalter aber einen finanziellen Schaden mit sich. Daher wird das Risiko auf den Kunden abgewälzt. Um selbst finanziell abgesichert zu sein, sollte stets die TravelSecure Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Dann fallen für den kurzfristig stornierten Urlaub zwar ebenfalls Kosten an, diese werden jedoch von der Versicherung gedeckt.
Die Reiseversicherung ist in vielen Fällen unerlässlich
Wenn Sie den Urlaub buchen, sollte auch direkt über die Reiserücktrittsversicherung nachgedacht werden. Bei einer ungeplanten Reisestornierung sind die Kosten immer deutlich höher als jene für den Abschluss der Versicherung. In einigen Fällen ist es aber ganz besonders wichtig, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei teuren Pauschalreisen zum Beispiel ist der finanzielle Schaden groß, wenn Sie den Urlaub nicht antreten können. Dass der Malediven-Urlaub oder die Rundreise durch die USA nicht stattfinden kann, ist ärgerlich genug. Wenn Sie dann aber auch noch die vollen Kosten von 4.000 Euro oder mehr übernehmen müssen, bleibt von der ursprünglichen Reisefreude garantiert nichts mehr übrig. Auch bei Frühbucherangeboten sollten Sie immer eine entsprechende Stornoversicherung abschließen. Oft sind es noch mehrere Monate bis Reisebeginn. In dieser Zeit kann theoretisch viel passieren, was den Reiseantritt unmöglich macht.
Ein Blick ins Kleingedruckte: Welche unvorhergesehenen Ereignisse sind abgedeckt?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt natürlich nicht vor allen Eventualitäten. Wer einfach spontan keine Lust auf den Urlaub hat, hat in den meisten Fällen Pech gehabt und muss selbst bezahlen. Wenn jedoch unvorhergesehene Umstände den Reiseantritt unmöglich machen, greift in diesen Fällen die Versicherung.
Grundsätzlich sind die folgenden Eventualitäten aber immer abgedeckt:
- Unerwartete schwere Krankheit oder
- Schwerer Unfall
- Tod
- Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung durch den Arbeitgeber
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeiten
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Welche Fälle genau von Ihrer Versicherung abgedeckt werden, lässt sich den Vertragsbedingungen entnehmen. Hier lohnt sich bereits vor dem Abschluss ein Blick ins Kleingedruckte. Bei der Buchung ist die Vorfreude groß und niemand möchte in diesem Moment an eine mögliche Stornierung denken. Daher wird die Reiserücktrittsversicherung oft abgeschlossen, ohne sich vorab mit den Vertragsbedingungen zu beschäftigen.
Die meisten Reiserücktrittsversicherungen inkludieren auch Schaden am Eigentum als unvorhergesehenes Ereignis. Ein Wasserschaden oder Brand in den eigenen vier Wänden zerstört die Urlaubsstimmung von jetzt auf gleich. Umso ärgerlicher wäre es, wenn Sie dann dennoch den vollen Reisepreis bezahlen müssten.
Im Familientarif sind auch die Kleinen geschützt
Der erste Urlaub mit dem Kind ist für Eltern immer etwas ganz Besonderes. Gleichzeitig sind Babys und Kleinkinder auch immer ein Unsicherheitsfaktor. Das Immunsystem muss sich erst noch entwickeln und eine schwere Grippe oder eine Lungenentzündung wird immer wieder einmal von der Kita mit nach Hause geschleppt. An Urlaub ist in solchen Fällen natürlich nicht mehr zu denken. Damit auch Ihre Kinder durch die Reiserücktrittsversicherung gedeckt sind, können spezielle Familientarife abgeschlossen werden. Auch beim täglichen Toben kann es schnell einmal zu Verletzungen kommen. Ein gebrochenes Bein lässt die Urlaubsstimmung kippen, kann aber ebenfalls durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden.
Von den Schwiegereltern bis zum Hund – greift die Versicherung auch im Umfeld?
Wenn die Schwiegermutter plötzlich schwer erkrankt oder der Vierbeiner verstirbt, wird der Urlaub häufig abgesagt. In einigen Fällen greift hier auch die Reiserücktrittsversicherung. Oftmals sind sogenannte Risikopersonen im Umfeld ebenfalls mitversichert, auch wenn diese gar nicht mit in den Urlaub fahren. Aber auch hier kann sich vorab wieder ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnen. Nicht immer sind die Eltern, Familienmitglieder oder Haustiere mitversichert. Wenn die Reiserücktrittsversicherungen bei Risikopersonen im Familienumfeld nicht greift, muss die Stornierung aus eigener Tasche finanziert werden.
Tipps vor dem Abschluss: Es lohnt sich der Vergleich
Wenn Sie den Urlaub im Reisebüro buchen, wird meist gleich eine passende Reiserücktrittsversicherung mit angeboten. Jedoch kann es sich auch hier bereits lohnen, die Versicherung im Nachhinein selbst zu buchen. Über einen Online-Vergleich lassen sich alle Angebote finden und auf die individuellen Bedürfnisse zuschneiden. So kann bei den Kosten noch einmal gespart werden. Über diverse Vergleichsportale ist die Recherche zudem mit nur wenigen Klicks möglich. Der Aufwand hält sich somit in Grenzen und die Vorteile der jeweiligen Versicherung werden in der Regel übersichtlich dargestellt. Wenn Sie häufig verreisen, kann sich unter Umständen auch einmal das Gespräch mit dem Versicherungsmakler lohnen. Mittlerweile gibt es auch Reiserücktrittsversicherungen, die einmal jährlich bezahlt werden und dann alle Urlaube abdecken. Allgemein empfiehlt sich eine Versicherung ohne Selbstbehalt. Kommt es wirklich zu einer Stornierung, erhalten Sie so alle Kosten rückerstattet.
Auch die Reiseabbruchversicherung kann sich lohnen
Wenn die Reise wie geplant angetreten werden kann, ist die Urlaubsstimmung auf dem Höhepunkt. Doch auch vor Ort kann immer noch etwas passieren. Wenn es das Schicksal nicht gut mit Ihnen meint, kann zum Beispiel ein Bänderriss im Fuß dafür sorgen, dass die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Auch ein gebrochener Arm nach einem Sturz oder ein Autounfall mit dem Mietwagen können dazu führen, dass die Reise bereits vorzeitig zu Ende ist. In solchen Fällen würde die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr greifen. Hierfür brauchen Sie eine eigene Reiseabbruchversicherung. Dabei kann der volle Reisepreis rückerstattet werden, wenn Sie den Urlaub in der ersten Hälfte abbrechen müssen. Zumindest aus finanzieller Sicht würde sich das dann als kleines Trostpflaster erweisen.