Fluggastrechte 2.0: Wie innovative Start-ups den Kampf gegen Flugverspätungen revolutionieren


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Wer hin und wieder mit dem Flugzeug reist, kennt die Misere: Der Flug ist verspätet und alle Pläne müssen angepasst werden. Bei den einen sind es Anschlussflüge, die verpasst werden. Andere müssen das Hotel wegen eines verspäteten Check-ins kontaktieren. Was jedoch vielen nicht bewusst ist: Fluggäste haben Rechte! Wie innovative Start-ups dabei helfen, diese umzusetzen, zeigt folgender Artikel.

Streiten für den Kunden – was machen Start-ups für Fluggastrechte?

Auch wenn das bei der Buchung einer Flugreise zunächst nicht klar ersichtlich ist: Es gibt Fluggastrechte. Diese werden vor allem dann relevant, wenn es zu lästigen Flugverspätungen kommt. Für viele Fluggäste handelt es sich allerdings um ein Buch mit sieben Siegeln. Daher haben es sich Start-ups zur Aufgabe gemacht, sich für Betroffene einzusetzen.

Unternehmen, die für Fluggastrechte einstehen, streiten im Namen ihrer Kunden. Sie informieren daher nicht nur rund um das Thema, sondern verhelfen Passagieren einer verspäteten Flugreise auch zu den Entschädigungen, die ihnen zustehen.

Wie ein solches Start-up arbeitet, kann sehr unterschiedlich aussehen. Die einen kaufen den Anspruch der Kunden. Die anderen lassen sich eine Vollmacht ausstellen. Gewinnt das Unternehmen, muss die Airline, die für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist, mit einer Entschädigung herausrücken. Die Grundlage dafür bildet eine EU-Verordnung.

Rund 250 bis 600 Euro können pro Passagier gewonnen werden. Da sich Start-ups mit allen Mitteln dafür einsetzen, steht ihnen je nach Vertrag eine Provision von 25 bis 35 Prozent zu. Der Rest wird direkt an den betroffenen Fluggast übermittelt.

Wann gibt es eine Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen?

Dass es Entschädigungen durch die Airlines gibt, war noch nicht immer klar. Erst im Jahr 2004 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Fluggäste bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Der Grundstein für Start-ups, die für Fluggastrechte kämpfen, bildet die Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Doch wovon hängt es ab, wie viel Entschädigung einem Fluggast zusteht? Zunächst einmal muss die Grundvoraussetzung erfüllt werden: Der Flug muss mindestens um 3 Stunden verspätet sein, sodass ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Je nach Flugstrecke können es zwischen 250 und 600 Euro sein, die die Airline dem Fluggast schuldet. Auch bei verpassten Anschlussflügen gibt es eine Entschädigung. Und ab 2 Stunden Wartezeit muss die Fluggesellschaft für Snacks und Getränke aufkommen.

Wie verhalten sich Kunden von Fluggastrecht-Start-ups im Falle einer Flugverspätung?

Fällt ein Flug aus oder ist verspätet, sollten Fluggäste einiges beachten. Damit sie im Anschluss mehr Erfolg dabei haben, mithilfe eines Fluggastrecht-Start-ups eine Entschädigung zu erwirken, sollten sie sich den Grund der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Doch Vorsicht: Nicht in jedem Fall muss eine Airline eine Entschädigung zahlen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet „außergewöhnliche Umstände“. Dazu zählen Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, politische Instabilität oder Terror sowie starker Schneefall, Sturm, Sperrungen des Luftraums oder Vogelschlag. In einigen Fällen nutzen Airlines außergewöhnliche Umstände jedoch nur als Ausrede. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, weshalb es tatsächlich zu einer Verspätung gekommen ist.

Wer in der Wartezeit Ausgaben tätigt – beispielsweise für Getränke oder Essen –, sollte die Belege dafür gut aufbewahren. Ohne Beleg kann es im Anschluss keine Erstattung geben. Übrigens sind Airlines auch im Falle von außergewöhnlichen Umständen dazu verpflichtet, Versorgungsleistungen anzubieten.

Kann ein Fluggastrecht-Start-up auch bei außergewöhnlichen Umständen helfen?

Wer eine Verspätung oder Annullierung eines Flugs hinnehmen musste, tut gut daran, schnellstmöglich ein Fluggastrecht-Start-up zu kontaktieren. Doch helfen diese Unternehmen auch dabei, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände als Grund für die Flugverspätung angegeben haben?

Tatsächlich reicht es nicht allein aus, einen außergewöhnlichen Umstand anzugeben. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 müssen Airlines außerdem beweisen, dass sie alle Maßnahmen berücksichtigt haben, die ihnen zur Verfügung stehen, um betroffene Fluggäste frühestmöglich anderweitig zu befördern. Zudem muss die Fluggesellschaft darlegen, dass eine Umbuchung auf eine schnellere Verbindung nicht möglich war.

Da Start-ups für Fluggastrechte auf den Bereich spezialisiert sind und genau wissen, wo und wie sie nachhaken müssen, sind die Chancen, an eine Entschädigung zu kommen, wesentlich höher. So kann es sogar im Falle von außergewöhnlichen Umständen zu einer Entschädigungszahlung kommen – vorausgesetzt, der Grund war lediglich vorgeschoben.

Fazit

Start-ups für Fluggastrechte können Gold wert sein, wenn es um verspätete oder annullierte Flüge geht. Betroffene Passagiere haben damit die Möglichkeit, eine Entschädigung, die ihnen zusteht, zu erwirken. Diese kann von 250 bis 600 Euro reichen.