Absturzsicherungen


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Mit dem Begriff Absturzsicherungen werden spezielle Sicherheitsvorrichtungen bezeichnet, die dazu dienen, Arbeitsplätze in großer Höhe oder in der Tiefe zu sichern und so das Risiko von Abstürzen und anderweitigen Unfällen zu minimieren. Eingesetzt werden Absturzsicherungen in verschiedenen Branchen und Arbeitsbereichen, zum Beispiel im Bauwesen, in der Industrie, im Handwerk und im Rettungswesen.

Generell können Absturzsicherungen in unterschiedlichen Formen vorliegen. Sie können sowohl als Geländer gestaltet sein als auch als Auffanggurte, Netze, Seilsysteme oder Auffangvorrichtungen. Ihre Verwendung ist gesetzlich geregelt und unterliegt spezifischen Sicherheitsnormen und Vorschriften.

Arten von Absturzsicherungen

Eine Absturzsicherung für Arbeiten in Höhe und Tiefe kann auf unterschiedlichen Arten umgesetzt werden.

Geländer

Bei Geländern handelt es sich um feste Barrieren, die an Arbeitsplätzen in der Höhe installiert werden. Durch sie soll ein unbeabsichtigtes Herabfallen verhindert werden. Sie bestehen in der Regel aus widerstandsfähigen Materialien, wie Stahl oder Aluminium. Angebracht werden sie zum Beispiel entlang von Treppen, Plattformen und Dächern.

Auffanggurte

Auffanggurte gehören zu der sogenannten persönlichen Schutzausrüstung. Die Arbeiter legen diese vor dem Beginn der Arbeiten an, um durch sie im Notfall vor einem Absturz gesichert zu werden. Die Auffanggurte weisen ein Gurtband und spezielle Befestigungspunkte auf. Diese ermöglichen es, den Gurt an bestimmten Anschlagpunkten zu befestigen. Bei einem Fall des Arbeiters wird der Gurt straff gezogen, um den Sturz zu stoppen und den Arbeiter so zu sichern.

Netze

Sicherheitsnetze werden besonders häufig auf Baustellen eingesetzt, um dort das Risiko von Abstürzen zu reduzieren. Sie können entweder horizontal unterhalb der Arbeitsfläche oder vertikal entlang von Öffnungen, wie etwa Treppen- und Fahrstuhlschächten, installiert werden. Dort dienen sie als Auffangvorrichtung, um herabfallende Personen oder auch Gegenstände aufzufangen.

Seilsysteme

Seilsysteme bestehen aus speziellen Seilen und Anschlagpunkten, die es Arbeitern ermöglichen, sich entlang einer Linie gesichert zu bewegen. Häufig kommen diese bei Arbeiten auf Dächern, Masten und Türmen zum Einsatz. Seilsysteme bieten in diesen Bereichen eine besonders flexible und sichere Lösung für Arbeiten in der Höhe.

Auffangvorrichtungen

Bei Auffangvorrichtungen handelt es sich um mechanische Geräte, die dazu dienen, Personen im Falle eines Falls aufzufangen und sicher abzubremsen. Ihre Verwendung erfolgt oft in Kombination mit den Auffanggurten. Die Auffangvorrichtungen selbst können wiederum verschiedene Formen annehmen. Beispiele bestehen in Fanggeräten, Rückhaltesystemen und Rettungswinden.

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Die Verwendung von Absturzsicherungen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und Normen, um die Sicherheit von Arbeitern in der Höhe zu gewährleisten. In Deutschland sind die relevanten Regelungen im Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, der Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, und der DGUV Vorschrift 1 über die Grundsätze der Prävention festgelegt.

Darüber hinaus existieren spezifische Normen, wie zum Beispiel die DIN EN 13374 für temporäre Geländersysteme oder die DIN EN 361 für persönliche Auffangvorrichtungen.

Die Wichtigkeit von Absturzsicherungen

Absturzsicherungen spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Arbeitern, die Tätigkeiten in großer Höhe ausführen. Sie tragen in hohem Maße dazu bei, schwere Unfälle und Verletzungen zu verhindern. Die Absturzsicherungen reduzieren die potentiellen Gefahren und schaffen dadurch ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld.

Zudem sind sie essentiell für Unternehmen, damit sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen können. Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sollte grundsätzlich bei allen Arbeiten, ob in der Höhe oder der Tiefe, im Fokus stehen. Dafür besteht die Voraussetzung darin, dass die Absturzsicherungen ordnungsgemäß installiert, gewartet und genutzt werden.