A1 mit Tafel Tecklenburger Land
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Notlandeplatz auf StraßeEin Notlandeplatz auf Straße ist ein Stück eines Landweges, das in kurzer Zeit in einen einfachen Flugplatz bzw. eine Start- und Landebahn verwandelt werden kann. Ist die Straße eine Autobahn, spricht man auch von einem Autobahn-Behelfsflugplatz. Grundsätzlich eignen sich aber alle möglichen Straßen dafür, wenn nur eine genügend große ebene und asphaltierte Fläche zur Verfügung steht. Er dient vor allem für den Start und die Landung von militärischen Flugzeugen, besonders Kampfflugzeugen. In Gegenden, in denen es keine vier- oder mehrspurigen Straßen gibt, wurden kurze Abschnitte einer zweispurigen Straße auf ein Mehrfaches der normalen Fahrbahnbreite erweitert. .. weiterlesen
Bundesautobahn 1Die Bundesautobahn 1 – Kurzform: Autobahn 1 – ist eine deutsche Bundesautobahn, die von Heiligenhafen an der Ostsee über Lübeck, Hamburg, Bremen, Münster, Dortmund, Köln und Trier nach Saarbrücken führt. Mit einer Länge von 748 Kilometern ist sie nach der Bundesautobahn 7 und Bundesautobahn 3 die drittlängste Autobahn in Deutschland sowie mit sieben Bundesländern diejenige, die durch die meisten Bundesländer führt. .. weiterlesen
KulturspurDer Begriff Kulturspur bezeichnet in der heutigen Kulturlandschaft erhaltene Elemente von Landschaftsformationen, Landwirtschaft, der Baukultur bzw. Architektur, des Verkehrswesens oder des Gesellschaftslebens sowie alte gewerbliche Nutzungsformen, die von Menschen geschaffen wurden. Im Gegensatz zu anderen Spuren menschlichen Wirkens werden Kulturspuren oft nicht vom Denkmal- oder Naturschutz erfasst oder sie sind noch nicht als Kulturgut klassifiziert bzw. belegt. Eine Kulturspur ist Zeichen eines kulturellen Erbes. Eine größere Menge von ähnlichen Kulturspuren ist Ausdruck einer Kultur bzw. Zivilisation. .. weiterlesen