Zürich - Richtebrief 1304 - erste Seite
Erste Seite der Rezension des Zürcher Richtebriefs von 1304
«Hie vahet an das buch der gesetzeden der burger von Zürich, die Nicolaus, ir schriber, nach den besigelten richtbriven geordnet hat.»
Auf Grund dieser Angaben wird diese Version als Nikolausbuch bezeichnet (Staatsarchiv des Kantons Zürich, B III 1).
Beschreibung auf der Website der Rechtsquellenstiftung des Schweiz. Juristenvereins.
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