Zürich - Königsurkunde-Reichsfreiheit 1219
König Friedrich II. verzichtete in der am 11. Januar 1219 in Hagenaus (Elsass) ausgestellten Urkunde zu Gunsten von Gotteshausleuten des Grossmünsters und zu Gunsten von Personen, die der Stadt Zürich angehören, auf ein königliches Recht bezüglich der Besetzung erledigter Kirchenpfründe. Aus dieser Urkunde geht auch beiläufig die Reichsfreiheit hervor; anders als etwa in Schwyz ist keine direkte Urkunde über die 1218 erlangte Freiheit Zürichs überliefert, keinem andern Herrn als dem Reich anzugehören (Reichsfreiheit).
Beschreibung auf der Website des Staatsarchiv des Kantons Zürich.
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