Wilhelm II und Bismarck
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Reichskanzler (Deutsches Kaiserreich)Der Reichskanzler war im Deutschen Kaiserreich die Exekutive auf föderaler Ebene. Es gab also keine kollegiale Regierung, sondern nur einen einzigen Amtsträger, der die Funktion eines verantwortlichen Ministers hatte. Das Amt des Reichskanzlers ist identisch mit dem Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Nachdem der Norddeutsche Bund am 1. Januar 1871 in Deutsches Reich umbenannt wurde, wurde am 4. Mai 1871 auch der „Bundeskanzler“ zum „Reichskanzler“. .. weiterlesen
Ministerverantwortlichkeit in DeutschlandDie Ministerverantwortlichkeit in Deutschland findet sich bereits in den frühen Verfassungen Süddeutschlands. Allerdings blieb in Deutschland wie in anderen Ländern meist wenig geregelt, wie die Ministerverantwortlichkeit konkret wirksam werden sollte. Eine eigentliche, nämlich politisch-parlamentarische Ministerverantwortlichkeit sahen erst die Verfassungsordnungen der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 vor, in denen das Parlament einen Minister anklagen konnte, auch aus politischen Gründen. .. weiterlesen