Wappen Vogtei Windegg
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Gaster (Landschaft)Die Landschaft Gaster oder Gasterland umfasst das Gebiet zwischen Weesen und Uznach östlich des Flusses Linth in der Schweiz. Der Name «Gaster» leitet sich ab vom lateinischen Castrum ab, angeblich nach einer römischen Wehranlage auf dem Hügel Gasterholz zwischen Schänis und Kaltbrunn. Im Mittelalter bildete die Landschaft die Herrschaft Windegg bzw. die Landvogtei Gaster, 1438–1798 eine Gemeine Herrschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Name «Windegg» stammt von den beiden Burgen Ober- und Niederwindegg im Gebiet der heutigen Gemeinden Niederurnen und Schänis. .. weiterlesen
Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und StändeNeben den zu Reichskreisen zusammengefassten übergeordneten, territorialen Einheiten bestand im Heiligen Römischen Reich eine Vielzahl von nicht eingekreisten Territorien und Ständen. Diese waren: .. weiterlesen
Gefecht bei Wollerau (1798)Das Gefecht bei Wollerau oder Gefecht bei Richterswil fand am 30. April 1798 in und um Wollerau, Bäch und Richterswil statt. Beteiligt waren auf der verlierenden Seite Landleute von Glarus, den Höfen, der March, Einsiedeln, dem Gaster und Sargans, auf der siegreichen Franzosen und Zürcher. Die Französische Republik intervenierte auf Ersuchen der am 12. April gegründeten Helvetischen Republik, deren Anhänger in den Zürcher Seegemeinden eine ihrer Hochburgen hatten. .. weiterlesen
Alte EidgenossenschaftAls Alte Eidgenossenschaft wird die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Form bezeichnet, wie sie von den ersten Bündnissen im 13./14. Jahrhundert bis zum Einmarsch der Franzosen und dem Beginn der Helvetik 1798 bestand. Die Alte Eidgenossenschaft war staatsrechtlich gesehen ein lockerer Staatenbund, der stark von den Machtinteressen der einzelnen Mitglieder geprägt war. Sie bestand aus den als «Orte» bezeichneten autonomen Mitgliedsstaaten mit ihren jeweiligen Untertanengebieten sowie den Zugewandten Orten und den Gemeinen Herrschaften. .. weiterlesen
Gemeine HerrschaftAls gemeine Herrschaften wurden in der Alten Eidgenossenschaft bis 1798 Gebiete bezeichnet, die von mehreren der XIII regierenden Alten Orte gemeinsam erobert und als Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Die Zahl und die Kombination der regierenden Orte variierten dabei stark. Nach dem Zweiten Villmergerkrieg 1712 erzwangen die reformierten Kantone eine neue Zusammensetzung der regierenden Orte in den deutschen gemeinen Vogteien. .. weiterlesen