Wahlbeteiligung Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben
Regionale Verteilung der Abstimmungsbeteiligung beim Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben am 13. Februar 2011 in Berlin
Anteil der Ja-Stimmen an den Stimmberechtigten nach Stimmbezirken (ohne Briefabstimmende)Relevante Bilder
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Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner WasserbetriebenPer Volksentscheid wurde ein Gesetzentwurf zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) im Februar 2011 angenommen. Es bleibt jedoch unklar, ob der Gesetzentwurf umgesetzt wird, da ihn der Berliner Senat für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Verträge zur Teilprivatisierung offengelegt werden müssen und unwirksam sind, sollte dies nicht geschehen. Der Senat geht davon aus, dass die nachträgliche Unwirksamkeit bestehender Verträge gegen Berliner Verfassungsrecht und Bundesrecht verstößt. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung könnte das Gesetz nach Art. 31 Grundgesetz für nichtig erklären. Auch aus diesem Grund war sich der Senat unmittelbar nach der Abstimmung nicht darüber einig, wie er mit dem Ergebnis umgehen soll. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 ist der dritte in der Geschichte Berlins und der erste, der erfolgreich war. .. weiterlesen