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Das Kabinett Kohl IV war die 16. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ging aus der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl nach der Wiedervereinigung hervor und umfasste – wie auch schon die vorherigen Kabinette – Mitglieder der CDU, CSU und FDP.
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Das Kabinett Kohl V wurde von Helmut Kohl nach der Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 gebildet. Es blieb die volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt.
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Der CDU-Bundesvorstand leitet die CDU Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundesausschusses durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Bundesvorstand beruft den Bundesparteitag ein und kann Bundesfachausschüsse und Arbeitskreise zur fachlichen Beratung und Unterstützung einsetzen. Er beschließt ferner über die Etats der Bundespartei, sowie über den vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht. Eine Sitzung des Bundesvorstandes muss mindestens alle zwei Monate stattfinden.
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