Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (4909816836)
Verteidigungsminister Franz Josef Strauß
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Anwerbepolitik der Bundesrepublik DeutschlandDurch die Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland wurden ab Mitte der 1950er-Jahre Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben und vermittelt. Die Bundesregierung verfolgte diese Politik bis wenige Jahre nach der ersten Ölkrise von 1973. Die hierfür grundlegenden Anwerbeabkommen wurden in den Jahren von 1955 bis 1968 mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien geschlossen. Auf Basis dieser Vereinbarungen gewährte Deutschland den ausländischen Arbeitnehmern einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Land zum Zweck der Erzielung von Erwerbseinkommen. Mit weiteren Staaten wurden Anwerbeabkommen geschlossen, die der Erweiterung beruflicher Kenntnisse dienen sollten. Die Angeworbenen wurden Gastarbeiter genannt, wobei dieser Begriff ab den 1960er Jahren nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung auch als Bezeichnung für Arbeitsmigranten im Allgemeinen populär wurde. Insgesamt kamen von 1955 bis 1973 etwa 14 Millionen Gastarbeiter in die Bundesrepublik, 11 bis 12 Millionen kehrten in ihre Herkunftsländer zurück. Am 23. November 1973 trat ein von der sozialliberalen Koalition verhängter Anwerbestopp in Kraft. .. weiterlesen
Kabinett KiesingerDas Kabinett Kiesinger war die vom 1. Dezember 1966 bis zum 22. Oktober 1969 amtierende deutsche Bundesregierung in der fünften Legislaturperiode. Sie war die erste große Koalition auf Bundesebene in der Bundesrepublik. Die SPD hatte zum ersten Mal seit 1930 wieder Regierungsverantwortung. Außenminister und Vizekanzler Willy Brandt war seit Februar 1964 auch SPD-Vorsitzender. .. weiterlesen
Kabinett Adenauer IIIDas Kabinett Adenauer III war die vom 29. Oktober 1957 bis zum 17. Oktober 1961 amtierende deutsche Bundesregierung in der dritten Legislaturperiode. .. weiterlesen
Kabinett Adenauer IIDas Kabinett Adenauer II war die vom 20. Oktober 1953 bis zum 15. Oktober 1957 amtierende deutsche Bundesregierung in der zweiten Legislaturperiode. .. weiterlesen
Kabinett Adenauer IVDas Kabinett Adenauer IV war die vom 14. November 1961 bis zum 15. Oktober 1963 amtierende deutsche Bundesregierung in der vierten Legislaturperiode. Da es im Herbst 1962 im Zuge des zeitweiligen Austritts der FDP aus der Bundesregierung aufgrund der Spiegel-Affäre zu einer umfassenden Kabinettsumbildung kam, wird das Kabinett für die Zeit danach bisweilen auch als Kabinett Adenauer V bezeichnet. Staatsrechtlich ist dies nicht korrekt, da Adenauer nicht zurückgetreten und neu zum Bundeskanzler gewählt worden war, sondern lediglich von seinem Recht nach Artikel 64(1) Grundgesetz Gebrauch gemacht hat, den Bundespräsidenten um die Entlassung von Mitgliedern seiner Regierung zu ersuchen bzw. ihm neue Minister zur Ernennung in sein weiter bestehendes Kabinett vorzuschlagen. Wäre das Kabinett Adenauer IV mit dem Austritt der FDP verfassungsrechtlich zu Ende gegangen, hätte er sein Kabinett nicht umgestalten können, ohne vorher erneut vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt zu werden. .. weiterlesen
Bundesministerium der VerteidigungDas Bundesministerium der Verteidigung ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. .. weiterlesen
Bundesministerium der FinanzenDas Bundesministerium der Finanzen ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Dem Ministerium steht der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner (FDP), vor. Das BMF wird von einem wissenschaftlichen Beirat, einem FinTechRat und einem Beirat für nachhaltige Finanzierung unterstützt. .. weiterlesen