Verfassungsdiagramm Zentralgewaltgesetz


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Verfassungsdiagramm für die provisorische Verfassungsordnung des Deutschen Reiches 1848/1849 laut Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland
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Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland

Das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland wurde am 28. Juni 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen. Es kann als eine vorläufige Reichsverfassung bzw. Verfassungsordnung Deutschlands angesehen werden, die an die Stelle die Bundesverfassung des Deutschen Bundes trat. Diese Verfassungsordnung sollte bis zur Verabschiedung einer endgültigen Reichsverfassung bestehen. .. weiterlesen

Provisorische Zentralgewalt

Die Provisorische Zentralgewalt war die Regierung des kurzzeitig existierenden Deutschen Reiches 1848/1849. Die Frankfurter Nationalversammlung schuf am 28. Juni 1848 mit dem Zentralgewaltgesetz dazu die vorläufige Verfassungsordnung. Am 20. Dezember 1849 endete die Zentralgewalt, ihre Befugnisse übernahm eine Bundeszentralkommission von Österreich und Preußen. .. weiterlesen

Reform des Deutschen Bundes

Eine Reform des Deutschen Bundes wurde zu unterschiedlichen Zeiten im Deutschen Bund von 1815 bis 1866 diskutiert. Dazu kam es vor allem in den Zeiträumen, als die österreichisch-preußische Zusammenarbeit gestört war, nämlich von 1848 bis 1850 und ab 1859. Die Großmächte Österreich und Preußen versuchten, durch eine Reform ihre eigene Machtposition zu stärken. Die Mittelstaaten wie Bayern oder Hannover wollten allerdings weder Österreich noch Preußen eine noch größere Vormachtstellung einräumen. .. weiterlesen

Reichsverweser 1848/1849

Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt. .. weiterlesen