Urteilsquadrat historisch


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Schlussfolgerung

Schlussfolgerung, Schlussfolgern, Folgerung, Inferenz oder Konklusion und Implikation sind in der Logik Bezeichnungen für mehrere eng miteinander verwandte Sachverhalte:Eine Schlussfolgerung ist erstens ein sprachliches Gebilde, das aus einer Reihe von wahrheitsfähigen Aussagen einerseits, den Prämissen oder Annahmen, und einer weiteren Aussage andererseits, der Konklusion, besteht. Ein solches Gebilde nennt man auch einen (logischen) Schluss oder ein Argument. Im Deutschen wird der Übergang zwischen Prämissen und Konklusion oft mit deshalb, darum, also, folglich oder auf Grund dessen eingeleitet. Man unterscheidet zwischen korrekten und inkorrekten Folgerungen. Diese Unterscheidung ist für die Logik von zentraler Bedeutung; man kann die Logik geradezu als die Wissenschaft vom korrekten Folgern bezeichnen. In einem zweiten Sinne bezeichnet man als Schlussfolgerung einen Teil des eben angesprochenen sprachlichen Gebildes, nämlich die Konklusion. Für diese existieren auch die Synonyme Conclusio oder Schlusssatz. In der Rhetorik wird das Wort Konklusion auch allgemein für den Abschluss einer Rede gebraucht. Als Schlussfolgerung bezeichnet man zum Dritten das Ergebnis des Nachdenkens, also das Erkennen von Folgerungen, bzw. das Durchführen eines Beweises. Diese Schlussfolgerungen können auch aus unbewussten kulturellen, sozialen oder religiösen Hintergrundannahmen gezogen werden. .. weiterlesen