Ton-Rundfunkgenehmigung Deutsche Bundespost 1958-1298


Autor/Urheber:
Deutsche Bundespost
Größe:
3973 x 2810 Pixel (7816253 Bytes)
Beschreibung:
Ton-Rundfunkgenehmigung Deutsche Bundespost 1958
Lizenz:
Public domain
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 04 Oct 2023 17:19:42 GMT

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Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemäß Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig. Für die Verwaltung der Rundfunkbeiträge ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig; zuvor wurde diese zentrale Stelle Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, genannt. Die damalige Rundfunkgebühr wurde umgangssprachlich auch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. Auch heute wird der Beitrag umgangssprachlich noch häufig als „GEZ-Gebühr“ und der Beitragsservice als „GEZ“ bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um Steuern, so dass die Finanzierung auch nicht von der Haushaltslage oder politischen Erwägungen abhängig ist, wie es bei öffentlich-rechtlichen Medien in anderen Staaten der Fall ist. .. weiterlesen