Stuttgart Oberkirchenrat 01
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Evangelische Landeskirche in WürttembergDie Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Die Kirche hat 1.914.425 Gemeindeglieder (Stand: Dezember 2020) in 1282 Kirchengemeinden. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine lutherische Kirche und Mitglied in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) sowie im Lutherischen Weltbund. Sie gehört weder zur Union Evangelischer Kirchen noch zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, hat jedoch jeweils einen Gaststatus. .. weiterlesen
OberkirchenratDer Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen:Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/‑rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche; alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat, häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet. Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem die Amtsperson ihre Dienststelle hat. Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt. Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. Sie bildet meist zusammen mit dem/der Landesbischof/‑bischöfin und der Landessynode die Kirchenleitung. Weitere Bezeichnungen dafür sind Landeskirchenamt, Kirchenkanzlei, Kirchenverwaltung oder Konsistorium. Geschichtlich gab es Oberkirchenräte als Abteilungen eines Landesministeriums. Zumindest in Baden gab es im 19. Jahrhundert neben dem Evangelischen auch einen Katholischen Oberkirchenrat. .. weiterlesen