Staatsangehörigkeitsausweis-deutscher


Autor/Urheber:

Bundesministerium des Innern, hochgeladen von Opihuck

Größe:
1646 x 2465 Pixel (561461 Bytes)
Beschreibung:

Staatsangehörigkeitsausweis für Statusdeutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG

Kommentar zur Lizenz:
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!

Lizenzbedingungen:
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.
Credit:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, GMBl. 1975, 462

Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 19 Feb 2024 12:02:17 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Statusdeutscher

Statusdeutscher ist ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, der jedoch kein deutscher Staatsangehöriger ist. .. weiterlesen

Aufenthaltsstatus (Deutschland)

Unter Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff. Sie wird zwar in einigen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts, im Bereich des Datenschutzrechts und teilweise im Schulrecht der Bundesländer verwendet, dort aber nicht definiert. .. weiterlesen

Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit

Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 war ein deutsches Bundesgesetz, das nach dem Zweiten Weltkrieg die deutsche Staatsangehörigkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen und Personen sowie ihrer Angehörigen völkerrechtlich regelte, die die Vertriebenengesetzgebung zunächst offen gelassen hatte. .. weiterlesen