Srechtorganstreit
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103II 15:22, 26. Jun 2005 (CEST)
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Darstellung des Unterschieds zwischen subjektivem Recht (rot) und organschaftlicher Befugnis (blau) -
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Subjektives RechtEin subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen. In Abgrenzung dazu liegt ein bloßer Rechtsreflex vor, wenn der Einzelne selbst nicht anspruchsberechtigt ist, sondern lediglich durch eine Norm begünstigt wird. .. weiterlesen