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Römische RepublikAls Römische Republik bezeichnet man die Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft und der Einrichtung des Prinzipats am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats, mit der die Epoche der römischen Kaiserzeit beginnt. Die Römische Republik lässt sich am ehesten als Mischverfassung mit aristokratischen und gewissen demokratischen Elementen bezeichnen. Zugleich spielte im Staatsleben der Römer das kultische Element eine große Rolle, das durch monarchisch geprägte Institutionen Einfluss auf die res publica nahm. .. weiterlesen
Römisches ReichDas Römische Reich war das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“. .. weiterlesen
Römischer SenatDer römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Die Mitgliedschaft im Senat war im Wesentlichen den ehemaligen Magistraten vorbehalten. Dadurch versammelten sich im Senat die – durch Reichtum, Familienbeziehungen oder Ruf – mächtigsten Männer Roms, was wiederum die Bedeutung des Senats begründete. Denn obwohl seine Beschlüsse nie rechtlich bindend waren, sondern nur Empfehlungen darstellten, bestimmte er bis in die Zeit des Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach, im Prinzipat und der Römischen Kaiserzeit, die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende Spätantike. .. weiterlesen
DemokratieDemokratie ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw. Teilhabe aller an der politischen Willensbildung. Es handelt sich um einen zentralen Begriff der Politikwissenschaft, der ursprünglich aus der Staatsformenlehre stammt und in der Demokratietheorie erörtert wird. Die erste begriffliche Erwähnung findet sich bezogen auf die Attische Demokratie bei Herodot. Ideengeschichtlich wegweisend für den Begriff war die Definition der Politie bei Aristoteles. Eine schlagwortartige Beschreibung aus der Moderne liefert Abraham Lincolns Gettysburg-Formel von 1863: „Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk“. .. weiterlesen
Römisches VerfassungsrechtDas Römische Verfassungsrecht bezeichnet den Kern der normativen Ordnung des Römischen Reiches und behandelt dessen staatsrechtliche Handlungsgrundlagen und Regeln auf Ebene der höchsten politischen Ämter in der Zeit zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr. Betroffen sind davon vornehmlich die leitenden Amtsführer der jeweiligen Epochen, zunächst die Könige, dann die Konsuln und Prätoren, später die Kaiser. Daneben ist das Recht der unter den Konsuln stehenden Magistrate bedeutsam, die innerhalb der Ämterlaufbahn, dem cursus honorum, liegen. Außerhalb der Ämterlaufbahn werden als verfassungsrechtliche Hoheitsträger ganz besonders der römische Senat und das Amt des Diktators erfasst. Der Senat nahm im römischen Verfassungsleben eine permanent aktive Rolle ein, wobei seine anfänglich sehr hohe Autorität im Laufe der Zeit zunehmend untergraben wurde. Andere Ämter entstanden und erloschen. Ebenfalls außerhalb der Ämterlaufbahn standen die Volksversammlungen und die Volkstribunen. Empirisch und soziologisch ist zudem von Bedeutung, dass die Verfassungswirklichkeit, der tatsächliche Umgang mit den normativen Vorgaben, Abweichungen in den Entscheidungsabläufen bereithielt. Eine schriftliche Verfassungsurkunde gab es nie. .. weiterlesen
Senatus consultumSenatus consultum war im römischen Reich der übergeordnete, staatsrechtliche Begriff für das Ergebnis förmlicher Beschlussverfahren, die eine gesetzesgleiche Entscheidung des Römischen Senats nach sich zog. .. weiterlesen