Solidaritaetszuschlag alt neu vs zu versteuerndes einkommen 2019


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Vergleich des Solidaritätszuschlages vor und nach der Reform 2019 in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens basierend auf der Einkommensteuer 2019
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Fri, 29 Dec 2023 01:18:35 GMT

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(c) Tagesschau (ARD), CC BY-SA 4.0

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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Ursprünglich (1991) war die Abgabe auf ein Jahr befristet. Sie wurde laut Gesetzgeber eingeführt, um die verschiedenen Mehrbelastungen aus dem Zweiten Golfkrieg sowie auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa und die zusätzliche Aufgaben in den neuen Bundesländern zu finanzieren. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 24. Juni 1991 erlangte er Gesetzeskraft. Ab 1995 wurde der Zuschlag (unbefristet) zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben und besteht bis heute. Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. Daher bedurfte das Solidaritätszuschlaggesetz auch nicht der Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs. 3 GG. .. weiterlesen