Seite aus der Oldenburger Bilderhandschrift


Autor/Urheber:
Größe:
1200 x 1808 Pixel (861184 Bytes)
Beschreibung:
Seite aus der Oldenburger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, Landrecht und Lehnrecht. Nach dem Oldenburger Codex picturatus von 1336. Hrsg. A. Lübben 1879, Landrecht, erstes Buch, Seite [16] 7v. – Links und rechts unten, die sieben Wappen der Heerschildordnung: Reichsadlerwappen für den König, Bischofswappen für die geistlichen Fürsten, Löwenwappen (Markgraf von Meißen) für die weltlichen Fürsten, als Vertreter des vierten Heerschildes das Forellenwappen der Grafen von Wernigerode, des fünften, das Wolfswappen der Herren von Berwinkel, des sechsten, das Balkenwappen der Herren von Hoym, (siebtes leer). State Library of Oldenburg
Lizenz:
Public domain
Credit:
Landesbibliothek Oldenburg digital – State Library of Oldenburg
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 25 Feb 2024 22:46:24 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Sachsenspiegel

Der Sachsenspiegel ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow, entstanden zwischen 1220 und 1235. Es gilt als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Zugleich ist der Sachsenspiegel die erste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Prosaliteratur. .. weiterlesen

Berwinkel (Adelsgeschlecht)

Berwinkel, auch Bärwinkel, war ein uradeliges Ministerialen- und Rittergeschlecht, das erstmals im Jahre 1181 erwähnt wurde. Die weit verstreuten Lehen und freien Güter der Familie befanden sich auf dem Gebiet des Bistums Halberstadt und des Erzbistums Magdeburg, in dem sie östlich der Ohre, zwischen Neuhaldensleben und Calvörde, das Halbgericht besaßen. Das Geschlecht erlosch im Mannesstamm Ende des 15. Jahrhunderts. .. weiterlesen

Lehnswesen

Das Lehnswesen war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung. Sie beruhte auf dem Recht, dass ein Lehnsherr Anderen, Vasallen oder Lehnsmännern, eine ihm gehörende Sache, das Lehen oder Lehnsgut, überließ. Als Gegenleistung musste der Lehnsmann dem Lehnsherrn militärische Gefolgschaft und politische Treue versprechen. Dazu schworen sie einander, nichts zum Schaden und alles zum Nutzen des Anderen zu tun. .. weiterlesen

Spiegelliteratur

Als Spiegelliteratur, auch: Spiegel-Literatur, bezeichnet die germanistische Mediävistik eine Textgruppe der mittelalterlichen Literatur mit dem Begriff „Spiegel“ in den einzelnen Werktiteln. In den Spiegeln, den specula, werden jeweils die unterschiedlichsten Lebensbereiche erfasst, wie zum Beispiel Recht, Regierungskunst, Moral, Religion und Weltwissen. Die Spiegelliteratur gehört zur Erbauungs- und Lehrdichtung; ihr Zweck ist, zu informieren und zu belehren. .. weiterlesen