Schwaegerschaft Ehe
Autor/Urheber:
Jochen Weller (jotw.de)
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Quelle:
Größe:
510 x 372 Pixel (5249 Bytes)
Beschreibung:
Skizze zur Erläuterung der Schwägerschaft im Falle der Ehe.
Das Original ist 510×372px groß.
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Kommentar zur Lizenz:
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SchwägerschaftSchwägerschaft oder Affinität bezeichnet eine durch Heirat oder Verpartnerung vermittelte indirekte Verwandtschaftsbeziehung zwischen nicht biologisch oder rechtlich miteinander verwandten Personen. Die mit einer Person Verschwägerten heißen Schwager oder Schwägerin und werden allgemein auch angeheiratete Verwandte genannt. Was Schwägerschaft im Einzelnen bedeutet und beinhaltet, wird im rechtlichen und im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich definiert. .. weiterlesen