Saxony after the Treaty of Naumburg - DE
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Naumburger VertragDer Naumburger Vertrag vom 24. Februar 1554 regelte die Aufteilung der Länder des Gesamthauses Wettin auf die Linien der Albertiner und Ernestiner. Er wurde zwischen Kurfürst August von Sachsen auf albertinischer Seite und den sächsischen Herzögen Johann Friedrich II. dem Mittleren, Johann Wilhelm und Johann Friedrich III. dem Jüngeren auf ernestinischer Seite geschlossen. .. weiterlesen
Kreisamt AltenburgDas Amt Altenburg, ab dem 18. Jahrhundert auch Kreisamt Altenburg genannt, war eine territoriale Verwaltungseinheit der Ernestinischen Herzogtümer. Ursprünglich ein Teil des Pleißenlands, gehörte es von 1485 bis 1547 den Ernestinern, danach bis 1554 kurzzeitig den Albertinern und anschließend wieder den Ernestinern. Von 1572 bis 1603 gehörte es zum Herzogtum Sachsen-Weimar, ab 1603 zum Herzogtum Sachsen-Altenburg und ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg, das 1680 bei einer Erbteilung stark verkleinert wurde. 1826 kam das Kreisamt Altenburg zum wieder gegründeten Herzogtum Sachsen-Altenburg. .. weiterlesen
24. FebruarDer 24. Februar ist der 55. Tag des gregorianischen Kalenders, somit bleiben 310 Tage bis zum Jahresende. .. weiterlesen