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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauDie Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist seit dem 1. Januar 2013 als Verbundträger Nachfolgerin der ehemals eigenständigen regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungen. .. weiterlesen
Landwirtschaftliche Sozialversicherung (1885)Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) zusammen mit der Sozialversicherung für den Gartenbau bildeten in Deutschland bis zum 31. Dezember 2012 die Sozialversicherung für die selbständigen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Unternehmer, deren Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörigen, Altenteiler (Rentner) sowie deren mitversicherte Angehörige. Sie umfasste die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Landwirtschaftlichen Alterskassen, Landwirtschaftlichen Krankenkassen und die landwirtschaftlichen Pflegekassen. Damit waren in diesem Sonderversicherungssystem alle für den Berufsstand relevanten Bereiche der Sozialversicherung über verschiedene Träger vereinigt. .. weiterlesen
Landwirtschaftliche BerufsgenossenschaftDie Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ist ein Zweig der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die Teil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ist. .. weiterlesen
Alterssicherung der LandwirteDie Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland. Sie gilt als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Zuständige Behörden waren bis 31. Dezember 2012 die landwirtschaftlichen Alterskassen, seit 1. Januar 2013 nimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die Aufgaben wahr. .. weiterlesen
Landwirtschaftliche KrankenkasseDie Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) der Träger des Zweiges „Krankenversicherung der Landwirte“ als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. .. weiterlesen
Agrarsozialrecht (Deutschland)Das Agrarsozialrecht bezeichnet in Deutschland die Summe aller staatlichen Normen, die sich mit der Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer Familienangehörigen gegen Risiken des Lebens wie Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und Tod befassen. Als Landwirte, im Sinne der agrarsozialrechtlichen Vorschriften, werden hier die in der Land- und Forstwirtschaft – einschließlich Gartenbau, Fisch- und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei – hauptberuflich selbständig Tätigen bezeichnet. .. weiterlesen
Landwirtschaftliche AlterskasseUnter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) nimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Aufgaben der Alterssicherung der Landwirte wahr. Sie ist jedoch nicht Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern Teil des Sondersystems der sozialen Sicherung der Landwirtschaft. .. weiterlesen