Ritterschaftsgebäudecelle
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Landschaft des vormaligen Fürstentums LüneburgDie Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg ist eine ständisch verfasste öffentlich-rechtliche Körperschaft auf dem Gebiet des früheren Fürstentums Lüneburg. Sie geht auf die Ende des 15. Jahrhunderts/Anfang des 16. Jahrhunderts entstandene kooperative Vertretung der Landstände zurück und bildete sich in der heutigen Form Mitte des 17. Jahrhunderts heraus. Die historische Landschaft setzte sich bis ins 19. Jahrhundert aus Abgeordneten der Prälaten, der Rittergutsbesitzer und der Städte zusammen, seit 1863 sind in ihr Abgeordnete der Gutsbesitzer, der Städte und der bäuerlichen Grundbesitzer vertreten. Die Landschaft war bis in das 19. Jahrhundert an der Landesgesetzgebung beteiligt und besaß sowohl das Steuerbewilligungsrecht als auch ein Präsentationsrecht für verschiedene Verwaltungsstellen. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen im Jahr 1866 verlor sie ihren politischen Status, blieb jedoch als Kommunalverband bestehen. Die Landschaft steht als eine der überkommenen, heimatgebundenen Einrichtungen Niedersachsens unter dem Schutz der Niedersächsischen Landesverfassung. Ihre Aufgaben bestehen heute in der Pflege des kulturellen Erbes und der Traditionen auf dem Gebiet des ehemaligen Fürstentums Lüneburg. .. weiterlesen
RittergutEin Rittergut war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht seit dem Mittelalter bestimmte Vorrechte des Eigentümers, insbesondere die Rechte der Grundherrschaft über erbuntertänige und zinspflichtige Bauern sowie die Landtagsfähigkeit verbunden waren. Hinzu kamen oft die Kanzleifähigkeit sowie Steuerbefreiungen. .. weiterlesen