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Bundesheer (Deutscher Bund)Das Deutsche Bundesheer war von 1815 bis 1866 die Streitmacht des Deutschen Bundes. Geregelt waren die militärischen Fragen vor allem in der Bundeskriegsverfassung ab 1821. Der Bund hatte selbst keine Truppen, sondern war auf Truppen der Mitgliedsstaaten angewiesen. Diese Truppen waren in Bundeskorps eingeteilt. Im Bedarfsfall ernannte der Deutsche Bundestag, das einzige Organ des Bundes, einen Bundesfeldherrn. .. weiterlesen
Uniformierung und Aufbau der k.u.k. Infanterie nach 1889Der landläufig k.u.k. Infanterie genannte Teil der Gemeinsamen Armee der österreichisch-ungarischen Monarchie bestand mit dieser Bezeichnung erst ab 1889 und gliederte sich jedoch bereits seit der Heeresreform von 1867 in zwei Teile:die sogenannten „deutschen“ Regimenter, die sich aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern (Cisleithanien) und die sogenannten „ungarischen“ Regimenter, die sich aus den Ländern der Ungarischen Krone (Transleithanien) rekrutierten. .. weiterlesen